Hamburg & Schleswig-HolsteinSPD-Landeschef Kämpfer: Zweifel an AfD-Verbotsverfahren

Ulf Kämpfer sieht ein AfD-Verbotsverfahren kritisch: "Ob wir wirklich sicher sein können, dass so ein Antrag Erfolg hätte?" Welchen Grund er nennt.
Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holsteins SPD-Landesvorsitzender Ulf Kämpfer hat Zweifel an einem Erfolg eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens. "Im Moment ist es ein bisschen problematisch, weil man das so deuten kann, dass das eine Reaktion auf den Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt ist", sagte Kämpfer der Deutschen Presse-Agentur. Als Verwaltungs- und Verfassungsjurist sei er "noch nicht überzeugt, ob wir wirklich sicher sein können, dass so ein Antrag Erfolg hätte". Ohnehin dauere so ein Verfahren mehrere Jahre. "Ich bin dafür, weiter zu prüfen, ob wir hinreichende Erfolgsaussichten haben, aber das ist nichts, was man jetzt aus der Hüfte schießen kann."
Die AfD hatte bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am Sonntag 43,8 Prozent der Stimmen bekommen. "Am Ende muss man natürlich Rechtsextremismus politisch bekämpfen, und man muss die Enttäuschten versuchen zurückzuholen", sagte Kämpfer. Unabhängig davon habe es aber einen Grund, warum das Grundgesetz eine Verbotsmöglichkeit vorsehe. "Und wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann ist das eine reale Option."
Ähnlich zurückhaltend hat sich auch Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher geäußert.
Wüst-Vorstoß
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst fordert eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD und möglichen Folgen. Diese Prüfung müsse ergebnisoffen sein und dürfe nicht automatisch zu einem Verbotsverfahren führen, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Einzelne Landesverbände - darunter Sachsen-Anhalt - werden vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung stellen. Die Entscheidung liegt dann beim Bundesverfassungsgericht.