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HessenAbschuss von Jungwölfen im Lahn-Dill-Kreis erneut gestoppt

13.08.2026, 13:50 Uhr
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Der Abschuss zweier Jungwölfe im Lahn-Dill-Kreis liegt vorerst wieder auf Eis. Das RP Kassel reagiert damit auf laufende Beschwerden vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Kassel (dpa/lhe) - Der Abschuss von zwei jungen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis ist vorerst erneut gestoppt. Das Regierungspräsidium Kassel als obere Jagdbehörde setzte nach eigenen Angaben den Vollzug entsprechender Teile der Allgemeinverfügung vom 30. Juni bis zu einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in laufenden Beschwerdeverfahren aus. Der Abschuss juveniler Wölfe im Lahn-Dill-Kreis sei damit bis auf Weiteres nicht zulässig, hieß es.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Kassel Eilanträge mehrerer Naturschutzverbände gegen den hessischen Wolfsmanagementplan abgelehnt. Dagegen sind nun Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Die Aussetzung der Entnahme juveniler Wölfe bis zu der Entscheidung im Beschwerdeverfahren erfolgte laut RP, weil der VGH eine entsprechende Annahme formuliert habe.

Von der Aussetzung betroffen sind laut RP die Regelungen zur Entnahme im Lahn-Dill-Kreis. Die weiteren Teile der Allgemeinverfügung bleiben nach Behördenangaben in Kraft, darunter Melde- und Informationspflichten sowie Vorgaben zu Hybriden.

Wolf im Herbst 2024 ins hessische Jagdrecht aufgenommen

Die strittige Allgemeinverfügung zum "Revierübergreifenden Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027" erlaubt für die Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober im Lahn-Dill-Kreis den Abschuss von insgesamt vier juvenilen Wölfen. Weil auf diese Zahl nach Angaben des RP zwei tot aufgefundene Wölfe angerechnet werden, bleibt es faktisch bei der Möglichkeit, noch zwei Jungwölfe zu erlegen.

Der hessische Wolfsmanagementplan ist politisch und juristisch umstritten. Demnach dürfen bis zu 40 Prozent der Jungtiere im Land in einer Jagdzeit zum Abschuss freigegeben werden. Umweltschützer hatten empört reagiert. Das Land verweist dagegen auf den Schutz von Weidetierhaltern und auf ein aus seiner Sicht rechtmäßiges Bestandsmanagement.

Der Wolf war im März dieses Jahres in das Bundesjagdgesetz aufgenommen worden. Seither können Länder die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen "Erhaltungszustand" befindet – wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Hessen hatte bereits im Herbst 2024 sein Jagdgesetz geändert und den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen.

Quelle: dpa

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