Niedersachsen & BremenKlage gegen AfD-Abgeordnete Behrendt nur teils zugelassen

Gegen die niedersächsische AfD-Abgeordnete Behrendt wurde unter anderem wegen Volksverhetzung ermittelt. Jetzt soll es zu einem Prozess kommen.
Braunschweig (dpa/lni) - Eine Anklage gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt ist vom Landgericht Braunschweig nur in Teilen zugelassen worden. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte Behrendt wegen mutmaßlich hetzerischer Internet-Posts angeklagt.
Die Strafkammer lehnte eine Eröffnung bei zwei der sieben vorgeworfenen Taten ab, wie das Gericht mitteilte. Die Kammer habe eine andere rechtliche Bewertung als die Staatsanwaltschaft Göttingen.
In vier Fällen gehen die Richter davon aus, dass Behrendt sich der Beleidigung schuldig gemacht haben könnte. Sie sehen aber in diesen Fällen keine Volksverhetzung als gegeben, weil unter anderem kein Angriff auf die Menschenwürde vorliege, teilte das Gericht mit. In einem Fall geht das Gericht davon aus, dass es einen hinreichenden Tatverdacht wegen gefährdender Verbreitung personenbezogener Daten gibt.
Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte Behrendt Volksverhetzung und Beleidigungen vorgeworfen, konkret geht es um Beiträge aus der Zeit von August 2024 bis Februar 2025 auf der Plattform X. Der Landtag hob deswegen im November die Immunität der Politikerin auf.
Behrendt weist die Vorwürfe zurück. Sie sei einerseits dankbar für die Klarstellung des Landgerichts, sagte sie auf Anfrage. "Auf der anderen Seite bin ich fest entschlossen, für das Recht auf Meinungsfreiheit auch in den restlichen Punkten zu kämpfen."
Gegen die Entscheidung aus Braunschweig ist eine sofortige Beschwerde möglich. Verhandelt werden soll vor dem Amtsgericht Helmstedt.