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Nordrhein-WestfalenDortmund führt Mindestpreise für Fahrten mit Uber und Co ein

29.08.2026, 04:31 Uhr
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Mindestpreise für Fahrten per Uber und Co in Köln und Essen hatten Gerichte vorläufig wieder einkassiert. Dortmund setzt ab September auch eine Preisuntergrenze - mit überarbeiteter Regelung.

Dortmund (dpa/lnw) - Die günstige Konkurrenz durch Fahrdienste wie Uber und Bolt mach der Taxibranche in den NRW-Städten zu schaffen. Nun will die nächste Stadt versuchen, die klassischen Taxis vor billiger Konkurrenz zu schützen: Dortmund führt zum 1. September Mindestpreise für sogenannte Mietwagenfahrten ein - und das, obwohl es um entsprechende Vorstöße in Essen und Köln bereits juristische Auseinandersetzungen gibt.

Anbieter wie Uber oder Bolt dürfen künftig in Dortmund bei kurzfristig gebuchten Fahrten die Taxitarife um maximal 15 Prozent unterschreiten. Gleichzeitig steigen die Taxipreise, wie die Stadt mitteilt. Die Dortmunder Regelung sei noch einmal überarbeitet worden, nachdem ein Gericht eine ähnliche Regelung in Essen für nicht rechtmäßig erklärt habe.

Gerichte rügen Regelungen anderer Großstädte

Der Wettbewerb zwischen Taxis und der immer größeren Zahl von Mietwagenfahrern sorgt in vielen Städten für Streit. Taxis sind an einen von der Stadt festgelegten Tarif gebunden und zählen zum öffentlichen Personenverkehr. Das gilt für die privaten Mietwagenfahrer nicht. Sie bieten ihre Fahrten über Apps wie Uber und Bolt an - und unterbieten die Preise der Taxis nicht selten um 30 bis 40 Prozent.

Als erste Stadt in Nordrhein-Westfalen hatte Essen Anfang des Jahres Mindestpreise für die Mietwagenkonkurrenz eingeführt. Doch ein Eilantrag dagegen war am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erfolgreich. Essen hat das Vorhaben deshalb vorläufig wieder ausgesetzt. Auch gegen die im Juni in Köln ähnlich lautende Regelung gehen einzelne Mietwagenunternehmen juristisch vor: Nach erfolgreichem Eilantrag in erster Instanz sind zwei Verfahren dagegen am Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig.

Regel nach Rundem Tisch und Gerichtsentscheid angepasst

Die Stadt Dortmund geht hingegen davon aus, dass die eigene Allgemeinverfügung einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde, so die Sprecherin der drittgrößten NRW-Stadt auf dpa-Anfrage. Die im Juli im Rat verabschiedete Regelung fußt zudem auch auf einem Austausch beteiligter Vertreter sowohl der Taxibranche als auch der privaten Anbieter an einem Runden Tisch.

Ursprünglich wollte der Rat bereits im März über einen Vorschlag zu Mindestpreisen abstimmen, schob die Entscheidung aber dann auf. Eine neu formulierte Regelung, die der Stadtrat am 9. Juli verabschiedet hatte, habe die Kritik der Verwaltungsrichter an der Essener Regelung aufgenommen. Unter anderem hatten die Richter an der Essener Regelung moniert, sie sei zu unbestimmt.

In der Dortmunder Allgemeinverfügung sei nun ausdrücklich formuliert, dass die Mindestentgelte nur bei Fahrten gelten, die vollständig auf Dortmunder Stadtgebiet stattfinden. Über einen ergänzenden Passus wird ausgeschlossen, dass die Mietwagenfahrer nicht erforderliche Umwege über die Stadtgrenze hinaus nehmen, um den Mindestentgelten zu entgehen.

Quelle: dpa

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