Nordrhein-WestfalenFrau stirbt nach Schlägen - Prozess gegen Lebensgefährten

Eine 52-Jährige stirbt nach massiven Schlägen - mutmaßlich ihres Lebensgefährten. Doch das Ergebnis der Obduktion stellt die Justiz vor Schwierigkeiten.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Ein halbes Jahr nach dem Tod einer 52-Jährigen hat in Düsseldorf der Prozess gegen ihren Lebensgefährten begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 61-Jährigen versuchten Mord aus niederen Beweggründen vor. Beim Prozessauftakt schwieg der Angeklagte.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat der Mann seine Freundin in der Nacht zum 15. Februar in seiner Wohnung im Stadtteil Wersten aus Eifersucht gegen den Kopf geschlagen. Die Ukrainerin starb noch in derselben Nacht.
Dennoch lautet die Anklage nur auf versuchten Mord. Den Grund lieferte die Rechtsmedizinerin: Weil die 52-Jährige zum Zeitpunkt der Verletzungen mit vier Promille erheblich unter Alkoholeinfluss stand, konnte die Obduktion nicht klären, ob die Schläge des Angeklagten ihren Tod verursacht haben.
Bei der Obduktion hatte die Ärztin bei dem Opfer schwere Hirnblutungen und außerdem Einblutungen in den Augen gefunden. Das spricht dafür, dass sie nicht nur geschlagen, sondern ihr auch die Atemwege blockiert wurden. Der Angeklagte hatte in der Tatnacht selbst den Notruf gewählt und Rettungskräfte gerufen.
Getrunken und gestritten
Polizisten soll der Deutsch-Ukrainer später gesagt haben, man habe an dem Abend getrunken und gestritten. Er habe sie jedoch nicht geschlagen. Bei dem Streit sei es um einen Seitensprung seiner Freundin gegangen. Er habe sie beim Sex mit einem Bekannten erwischt.
Der Verteidiger beantragte, die Aussage nicht zu verwerten. Sein Mandant sei möglicherweise nicht ausreichend belehrt worden und habe die Vernehmung womöglich nicht vollständig verstanden.
Der Sohn der Getöteten hatte der Polizei gesagt, dass der Angeklagte seiner Mutter alles verboten und sie isoliert habe. Der Vorsitzende Richter wies angesichts der unklaren Todesursache darauf hin, dass auch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge infrage kommen könne. Für den Prozess sind bis zum 7. September drei weitere Verhandlungstage angesetzt.