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Nordrhein-WestfalenNach Beschluss: Raser von Moers darf abgeschoben werden

19.05.2026, 16:28 Uhr
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Ein Mann, der ohne Führerschein ein illegales Rennen mit tödlichem Ausgang fuhr, verliert laut Gericht seinen Aufenthaltsstatus. Nun steht die Abschiebung in den Kosovo bevor.

Münster/Moers (dpa/lnw) - Der sogenannte Raser von Moers darf abgeschoben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren entschieden und damit die Entscheidung aus der Vorinstanz des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts bestätigt. Der Kosovare hat damit keine Aufenthaltserlaubnis mehr für Deutschland. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Laut OVG genügte die eingelegte Beschwerde gegen die Eilentscheidung aus der Vorinstanz nicht den prozessualen Anforderungen. Auch habe der Antragsteller den Sofortvollzug der Abschiebung wegen der hohen Kosten des Strafvollzugs nicht in Zweifel gezogen. Dieser Punkt war einer der Gründe für die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

Der Mann aus Duisburg kann damit jetzt aus der Strafhaft in sein Heimatland abgeschoben werden. Der 28-Jährige war wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge im Jahr 2023 rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Der zum Tatzeitpunkt 21-Jährige hatte am Ostersonntag 2019 mit Tempo 167 statt der erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h in Moers mit einem 612 PS starken Sportwagen bei einem illegalen Autorennen den Wagen einer zweifachen Mutter erfasst. Die 43 Jahre alte Frau starb 40 Stunden nach der schweren Kollision.

Der in Deutschland aufgewachsene Mann hatte die Tat ohne Führerschein begangen und war danach geflüchtet, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Ihm waren von den Gerichten narzisstische und dissoziale Züge bescheinigt worden.

Quelle: dpa

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