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Berlin & BrandenburgSenat lässt Bezirke bei Verpackungssteuer abblitzen

19.05.2026, 17:18 Uhr
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Die Berliner Bezirke wollen mit einer Steuer gegen die Müllflut vorgehen - und so die Verursacher stärker an den Kosten beteiligen. Welche Hürden der Senat sieht.

Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Senat hat Plänen der Bezirke für eine stadtweite Verpackungssteuer auf Einweg-Kaffeebecher, Pizzakartons oder Aluschalen erneut eine Absage erteilt. Eine solche Lösung nur für Berlin sei mit einem erheblichen Mehraufwand für Unternehmen und für die Steuerverwaltung verbunden, heißt es in einer vom Senat beschlossenen Stellungnahme.

Das Ziel, mit der Einführung einer solchen Steuer nach Tübinger Vorbild Verpackungsabfall zu vermeiden, sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, hieß es. Aus Sicht des Senats wäre jedoch eine bundesweit einheitliche Regelung zur kostenpflichtigen Abgabe von Einwegverpackungen sinnvoller, um Unternehmen nicht zu belasten und die Lenkungswirkung zu erhöhen.

Bezirke starteten Vorstoß

Angesichts der zunehmenden Müllflut hatten die zwölf Berliner Bezirke im Februar einen Anlauf für die Einführung einer Verpackungssteuer gestartet - obwohl der schwarz-rote Senat solche Überlegungen schon damals ablehnte. Das von den Grünen geführte Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg brachte im Rat der Bürgermeister eine Vorlage ein, die angenommen wurde.

Die Verpackungssteuer könne den Abfall im öffentlichen Raum deutlich reduzieren, weil sie Anreiz für die Nutzung von Mehrwegverpackungen biete, hieß es damals seitens der Bezirke. Derzeit müssten die Bezirke die Kosten für die Beseitigung des Mülls im öffentlichen Raum tragen. Diese Kosten würden dann über die Straßenreinigungsgebühr auf die Anwohner übertragen. Die Verursacher des Verpackungsmülls - oft sind das gerade in der Innenstadt Besucher und Touristen - bleiben so außen vor.

Senat sieht zu viele Minuspunkte

Laut Senat würde eine nur in Berlin geltende Verpackungssteuer mit einem finanziellen und organisatorischen Mehraufwand für Unternehmen einhergehen, insbesondere in Gastronomie, Handel, bei Lieferdiensten oder in der Eventbranche. Sie seien gezwungen, neue Kassensysteme einzuführen. Auch müssten sie buchhalterische Maßnahmen zur Erfassung jedes verkauften Einwegartikels sowie zur steuerlichen Trennung von Einwegverpackungen, Besteck und Bechern umsetzen.

Die Einführung der Steuer stünde nach Einschätzung des Senats somit im Widerspruch zu den Bemühungen um Entbürokratisierung. Zudem sieht er mögliche Wettbewerbsverzerrungen in der Metropolregion Berlin-Brandenburg.

Vorreiter Tübingen

Die Stadt Tübingen erhebt schon seit 2022 eine Abgabe auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Das Bundesverfassungsgericht stufte die dortige Verpackungssteuer am 22. Januar 2024 als verfassungsgemäß ein.

Quelle: dpa

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