Nordrhein-WestfalenFast fünf Jahre Haft wegen Betrugs im Kreissozialamt

"Als es klappte, war es zu verlockend." Ein Sozialamts-Mitarbeiter kassierte viele Jahre lang ab - hunderttausende Euro. Jetzt wurde er verurteilt.
Mönchengladbach (dpa/lnw) - Er veruntreute mindestens eine halbe Million Euro: Ein langjähriger Mitarbeiter des Kreissozialamtes Viersen ist wegen besonders schweren Betrugs verurteilt worden. Das Landgericht Mönchengladbach verhängte eine Strafe von vier Jahren und acht Monaten Gefängnis.
Der 51-Jährige aus Wegberg hatte zum Prozessauftakt gestanden. Er habe zwischen Januar 2020 und November 2024 in mehr als 30 Fällen im Namen bestehender und fiktiver Firmen Fördermittel für behindertengerechte Ausstattungen beantragt, selbst bewilligt und auf ein eigenes Konto überwiesen.
Die Vorsitzende Richterin hob bei der Urteilsbegründung zum einen die "hohe kriminelle Energie"hervor, mit der die Taten begangen worden seien. Zudem habe er als Beamter ein besonderes Treueverhältnis seinem Dienstherrn gegenüber gehabt. Stattdessen habe er das Vertrauen seines Vorgesetzten und seiner Kollegen jahrelang missbraucht.
8.000 Euro pro Monat
"Ich habe das Geld nicht für Luxusgüter verprasst, sondern nur für meine Familie und Reisen mit meinen beiden autistischen Kindern ausgegeben", sagte der Angeklagte in seinem Geständnis.
"Im Schnitt hatte ich 8.000 Euro im Monat", berichtete er. "Erst habe ich gedacht, das kann doch nicht gehen. Als das dann klappte, war es zu verlockend." Freimütig räumte der zweifache Familienvater auch knapp 50 weitere Betrugsfälle aus den Jahren 2013 bis 2019 ein, die laut Staatsanwalt verjährt sind. Die Verjährungszeit bei Betrug beträgt fünf Jahre.
Laut Anklage ist dem Kreis Viersen im angeklagten Tatzeitraum seit 2020 ein Schaden von mindestens 500.000 Euro entstanden. Die Ermittler gingen bei der Festnahme des Mannes sogar von einem Gesamtschaden in Höhe von knapp einer Million Euro aus, verjährte Fälle eingerechnet. Er wird die gesamte Summe zurückzahlen müssen.
Betrug wegen aufmerksamer Mitarbeiterin aufgeflogen
Aufgeflogen war der Angeklagte, weil einer Mitarbeiterin der Behörde eine Auszahlungsanforderung merkwürdig vorkam: "Die genannte Firma war merkwürdig und unter der Firmenadresse in Niederkrüchten fand sich ein Getränkemarkt", sagte die 41-jährige Frau. Sie brachte die Ermittlungen ins Rollen. Ende November 2024 wurde der Mann verhaftet. Zwei Monate später wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.
Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre und neun Monate Gefängnis gefordert, der Verteidiger eine Strafe von höchstens dreieinhalb Jahren beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis zum Haftantritt bleibt der zweifache Familienvater auf freiem Fuß.