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Nordrhein-WestfalenRichtungsweisendes Urteil zu Messerverbot erwartet

29.09.2026, 03:32 Uhr
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Wie weit darf ein Messerverbot für bestimmte Personengruppen gehen? Die obersten Verwaltungsrichter des Landes müssen entscheiden – und schaffen damit Orientierung für Behörden in ganz NRW.

Münster (dpa/lnw) - Mit einem Messerverbot für einen 18-Jährigen in Wuppertal beschäftigt sich heute (11.30 Uhr) das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Das Polizeipräsidium Wuppertal hatte das Verbot für Messer oder andere gefährliche Gegenstände für einen Zeitraum von drei Jahren angeordnet. In der Vorinstanz hatte der Kläger Recht bekommen. Dem Gericht in Düsseldorf fehlte es an der gesetzlichen Grundlage für diesen Schritt.

Vergleichbare Fälle gibt es auch in anderen Städten in NRW, deshalb gilt das jetzt erwartete Urteil nach der mündlichen Verhandlung als richtungsweisend für andere Behörden. So hatte der frühere Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange 2024 das Trageverbot für einen bestimmten Personenkreis angeordnet, um gegen Messerkriminalität vorzugehen. Getroffen hat es etwa Intensivtäter oder Menschen, die zuvor bei einer Straftat ein Messer oder andere Gegenstände wie Baseballschläger, Hämmer, Äxte oder Beile eingesetzt haben.

Quelle: dpa

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