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SachsenAngeklagter bestreitet Existenz von Neonazi-Gruppe

26.01.2026, 16:43 Uhr
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Schusswaffen, Gewaltmärsche und ein geplanter Umsturz: Die Vorwürfe gegen die mutmaßlichen "Sächsischen Separatisten" wiegen schwer. Die Verteidiger sprechen von einem "Schauprozess".

Dresden (dpa/sn) - Im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der militanten Neonazi-Gruppe "Sächsische Separatisten" hat einer der Angeklagten die Existenz der Gruppe abgestritten. Sie habe keinen Namen und keine festen Mitglieder gehabt, sagte der mutmaßliche Rädelsführer am zweiten Verhandlungstag am Oberlandesgericht (OLG) in Dresden.

Die gegen ihn in der Anklage erhobenen Vorwürfe bezeichnete er als haltlos. "Ich war stets der Annahme, dass wir uns legal verhalten." Er sei rechts und national, sagte der Mann. Nichts an seinen Plänen sei jedoch terroristisch. Eine Revolution halte er in Deutschland nicht für möglich. Er wolle mit dem Land nichts mehr zu tun haben und sei deswegen mit seiner Familie nach Polen ausgewandert.

Ausrüstung diene nur der Selbsterhaltung

Seit seiner Jugend habe er ein gesteigertes Interesse an Freiluftaktivitäten, Modellbau und Airsoft-Geländespiel. Im Zusammenhang mit einer privaten Krise nach der Trennung seiner Eltern und dem Beginn der Corona-Pandemie habe er mit Überlebenstraining begonnen. Dabei sei es nicht um den Staat als Gegner gegangen. Ziel sei das Überleben im Katastrophenfall gewesen. Seine Ausrüstung diene nur der Selbsterhaltung, betonte der Angeklagte.

Die Bezeichnung "Sächsische Separatisten" stammt seiner Aussage zufolge aus einem Chat mit einer verdeckt agierenden Vertrauensperson des amerikanischen FBI. Darin seien "Saxon Separatists" erwähnt worden - mit dieser Bezeichnung seien allerdings die "Freien Sachsen" gemeint gewesen. Dabei handelt es sich um eine rechtsextreme Kleinpartei.

"Tag X"

Angeklagt sind in dem Prozess acht Männer im Alter von 22 bis 26 Jahren, die sich von insgesamt 19 Anwälten verteidigen lassen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vor.

Laut Anklage waren sie überzeugt, dass ein unbestimmter "Tag X" mit dem Zusammenbruch Deutschlands bevorstehe. Dabei hätten sie einen möglichst großen Teil Sachsens erobern und dort einen an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat errichten wollen.

Laut Anklage wurde Liquidierung von Amtsträgern geplant

Dazu habe man eine Liquidierung von Vertretern der staatlichen Ordnung und ethnische Säuberungen geplant. Die Männer hatten laut Bundesanwaltschaft wiederholt paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung absolviert. Dabei sei vor allem der Häuserkampf geübt worden. Zudem habe sich die Gruppe militärische Ausrüstungsgegenstände besorgt.

AfD wies Verbindungen zu Angeklagten zurück

Im November 2024 hatten Einsatzkräfte an mehreren Orten in Sachsen sowie in Polen bei einer Razzia acht Männer festgenommen. Durchsuchungen gab es auch in Österreich. Zu der Gruppe sollen auch drei AfD-Mitglieder gehört haben. Der sächsische AfD-Landesverband hatte rasch jegliche Verbindung zu der betroffenen Gruppierung zurückgewiesen.

Mehrere Verteidiger hinterfragten am zweiten Verhandlungstag die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft. Sie habe Anklage erhoben, weil es politisch gewünscht gewesen sei, sagte der Anwalt Dubravko Mandic, der mit vier Kollegen einen Grimmaer Kommunalpolitiker vertritt.

Sowohl der Bundesanwaltschaft als auch den Richtern des OLG warf er vor, die Angeklagten als Feinde zu behandeln. Er sprach von "politischer Justiz" und einem "Schauprozess". Sein Kollege Mike Thümmler kritisierte, die Ermittler hätten gezielt nur Negatives gesucht und zusammengetragen.

Die Verteidiger des Grimmaer Kommunalpolitikers und eines weiteren 22-jährigen Angeklagten beantragten die sofortige Aufhebung der Untersuchungshaft ihrer Mandanten. Sie wiesen die in der Anklage erhobenen Vorwürfe zurück. Die Verteidiger kritisierten auch wiederholt die Prozessführung der Vorsitzenden Richterin.

Bis Ende des Jahres sind über 66 weitere Prozesstermine angesetzt.

Quelle: dpa

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