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SachsenEinspruch gegen Oberbürgermeisterwahl in Aue zurückgewiesen

12.08.2026, 14:32 Uhr
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Die Freien Sachsen haben mit einer Anfechtung der Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema keinen Erfolg. Warum der gewählte CDU-Bewerber sein Amt trotzdem noch nicht antreten kann.

Aue-Bad Schlema (dpa/sn) - Das Landratsamt des Erzgebirgskreises hat einen Einspruch der rechtsextremen Kleinstpartei Freie Sachsen gegen die Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema abgewiesen. Die Wahlanfechtung sei unbegründet, teilte die Behörde mit. Eine eingehende Prüfung habe keine Anhaltspunkte für behauptete Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung des zweiten Wahlgangs ergeben. Die Freie Sachsen kündigten an, gegen diese Entscheidung vor das Verwaltungsgericht ziehen zu wollen.

Bei der Wahl vor rund zwei Monaten hatte sich der CDU-Kandidat Marcus Hoffmann knapp gegen Stefan Hartung von den Freien Sachsen durchgesetzt. Die Briefwahl hatte am Wahlabend des 7. Juni den Ausschlag gegeben: Hoffmann kam auf 5.007 Stimmen, Hartung auf 4.499.

Der gewählte CDU-Bewerber kann sein Amt trotz der zurückgewiesenen Wahlanfechtung noch nicht antreten. Das Landratsamt muss die Wahl noch offiziell für gültig erklären. Wegen des Einspruchs habe die dafür nötige Prüfung noch nicht stattfinden können, erläuterte das Amt. Bis zu einer Entscheidung führt der bisherige Oberbürgermeister Heinrich Kohl (CDU) die Amtsgeschäfte weiter.

Quelle: dpa

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