ThüringenNoch immer sehr alte Betriebsprüfungen offen

Betriebsprüfungen sind für Unternehmen oft sehr aufwendig. In einigen Fällen sind die Thüringer Finanzämter noch immer mit Prüfungen für lange zurückliegende Jahre beschäftigt. Warum?
Erfurt (dpa/th) - In Dutzenden von Fällen sind die Thüringer Finanzämter noch immer mit Betriebsprüfungen beschäftigt, die Geschäftszeiträume aus den 2010er Jahren betreffen. Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern noch 29 Fälle von Betriebsprüfungen aus den 2010er Jahren anhängig, wie ein Sprecher des Thüringer Finanzministeriums der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Jeweils sieben davon betreffen Fälle aus den Jahren 2016 und 2017. In einem Fall laufe sogar noch eine Betriebsprüfung für das Jahr 2012. Auch für das Folgejahr gebe es noch eine laufende Betriebsprüfung.
"Die Gründe, weshalb Betriebsprüfungen für lange zurückliegende Geschäftsjahre noch immer laufen, sind vielfältig", sagte er. Häufig gestalte es sich in solchen Fällen schwierig, die tatsächlichen Sachverhalte zu ermitteln, auf deren Grundlage ein Unternehmen Steuern zahlen müsse. Ebenfalls komme es oft vor, dass bei diesen Prüfungen komplizierte steuerrechtliche Fragestellungen auftauchten.
So alte Betriebsprüfungen sind nicht nur für die Unternehmen, die davon betroffen sind, eine große Belastung. Auch für die Verwaltung sind sie ein Problem. "Betriebsprüfungen, die lange andauern, sind eine erhebliche Belastung für beide Seiten", sagte Thüringens Finanzministerin Katja Wolf (BSW). In Unternehmen würden sie personelle und organisatorische Ressourcen binden. Außerdem seien sie oft mit höheren Kosten für die Steuerberatung der Unternehmen verbunden – ganz abgesehen davon, dass sie die Unsicherheit über die zu zahlenden Steuern erheblich verlängerten.
Ideen, aber nichts Konkretes
"Aber auch für die Betriebsprüfung bedeuten lange Prüfungszeiten einen erheblichen Aufwand", sagte Wolf. Es sei deshalb auch im Interesse der Finanzverwaltung, Prüfungen möglichst zügig zum Abschluss zu bringen. "Dies wird ein Thema sein, dem wir uns annehmen werden."
Nach Angaben des Sprechers werden im Finanzministerium derzeit verschiedene Überlegungen angestellt, wie in Zukunft verhindert werden kann, dass es für so lange zurückliegende Zeiträume noch Betriebsprüfungen gibt. Diese Überlegungen seien derzeit aber noch nicht abgeschlossen, hieß es. Nähere Angaben macht der Sprecher deshalb dazu nicht.
Änderung ab 2025
Grundsätzlich sei der Erlass einer Anordnung auf Betriebsprüfung innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Jahres der Abgabe der Steuererklärung möglich, sagte der Sprecher. "Für Steuerjahre ab 2025 gilt zudem, dass nachdem die Prüfung angeordnet wurde, sie im Regelfall auch nur maximal fünf Jahre dauern darf."
Bei solchen Betriebsprüfungen schauen sich Mitarbeiter der Finanzämter etwa anhand von Rechnungen, Belegen und Buchungen an, ob die Angaben von Unternehmen oder auch Selbstständigen zu ihrer wirtschaftlichen Lage stimmen. Auf Grundlage dieser wirtschaftlichen Lage wird berechnet, welche Steuerarten in welcher Höhe sie zu zahlen haben. Bei Betriebsprüfungen kommt es immer wieder zu Situationen, in denen die Geprüften zu einer anderen Einschätzung ihrer wirtschaftlichen Lage kommen als die Prüfer. Dass um die Ergebnisse von Betriebsprüfungen vor Gericht gestritten wird, kommt aus diesem Grund immer wieder vor.