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Doping-Heuchelei in Biographie nicht strafbar Armstrong log mit Recht

Schöne Sache, so ein Buch. Da muss man wenigstens nicht die Wahrheit sagen.

Schöne Sache, so ein Buch. Da muss man wenigstens nicht die Wahrheit sagen.

(Foto: imago sportfotodienst)

In Autobiographien ist die Wahrheit zuweilen nur hinderlich. Einige US-Amerikaner sahen sich aber von Lance Armstrongs Buch "It's not about the bike" betrogen - und forderten einen Millionen-Schadenersatz. Doch der Richter steht auf Armstrongs Seite.

Der tief gefallene Radsport-Star Lance Armstrong hat einen ersten Rechtsstreit gewonnen. Der kalifornische Richter Morrison England wies eine Klage von Lesern der Armstrong-Biografie, die sich durch die Lügen des Dopingsünders betrogen sahen, in weiten Teilen zurück.

England argumentierte, dass der Inhalt des Buches, obwohl er falsche und irreführende Aussagen enthalte, durch die freie Meinungsäußerung geschützt sei. Die Leser hatten Rückzahlungen in Höhe von fünf Millionen Dollar gefordert.

Vergleich mit Sunday Times

Armstrong, der sich seit seiner Dopingbeichte mit eine Reihe von Klagen auseinandersetzen muss, hatte sich zuletzt im Rechtsstreit mit der britischen Sunday Times auf einen Vergleich geeinigt. Die Zeitung hatte Armstrong auf Schadenersatz in Höhe von einer Million Pfund (1,2 Millionen Euro) verklagt, nachdem die US-Anti-Doping-Agentur (USADA) den 41-Jährigen in einem umfangreichen Bericht enttarnt hatte.

Seine Tour-de-France-Siege zwischen 1999 und 2005 waren ihm nach den USADA-Enthüllungen aberkannt worden. Im Januar hatte Armstrong schließlich im US-Fernsehen den jahrelangen Gebrauch von Dopingmitteln gestanden.

Quelle: ntv.de

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