Grünes Licht vom Gericht, Bestzeit im Training Vettel braust Richtung WM-Titel
25.10.2013, 08:13 Uhr
Wahrscheinlich ab Sonntag vierfacher Weltmeister: Sebastian Vettel.
(Foto: dpa)
Es steht alles bereit für die große WM-Party für Sebastian Vettel: Indiens Oberster Gerichtshof gibt den Großen Preis trotz Steuerproblemen frei. Auf der Strecke beweist der Red-Bull-Pilot sofort, wer Herr im Haus ist. Verfolger Alonso kämpft mit seinem Motor.
1. Sebastian Vettel | Red Bull | 297 |
2. Fernando Alon so | Ferrari | 207 |
3. Kimi Räikkönen | Lotus | 177 |
4. Lewis Hamilton | Mercedes | 161 |
5. Mark Webber | Red Bull | 148 |
6. Nico Rosberg | Mercedes | 126 |
7. Felipe Massa | Ferrari | 90 |
8. Romain Grosjean | Lotus | 87 |
9. Jenson Button | McLaren | 60 |
10. Nico Hülkenberg | Sauber | 36 |
Sebastian Vettel ist im ersten Freien Training zum Großen Preis von Indien die Bestzeit gefahren. Der Red-Bull-Pilot ließ auf dem Kurs in Greater Noida nahe Neu-Delhi seinen Formel-1-Teamkollegen Mark Webber in 1:25,722 Minuten hinter sich. Der Australier hatte als Zweiter einen Rückstand von 0,289 Sekunden. Hinter dem Routinier landete Roman Grosjean auf dem dritten Platz.
Vettels einzig verbliebender Konkurrent im Kampf um die WM, Fernando Alonso, fuhr im Ferrari als Fünfter hinter Mercedes-Mann Lewis Hamilton über die Ziellinie. Nico Rosberg im zweiten Silberpfeil wurde Sechster. Adrian Sutil kam im Force India als Zwölfter zurück an die Box, Sauber-Pilot Nico Hülkenberg nur als 14.
Gericht macht den Weg frei
Bis heute stand das Rennen auf der Kippe. Allerdings lehnte nun der oberste Gerichtshof in Neu Delhi die Klage eines Privatmannes über angeblich von den Organisatoren nicht gezahlte Steuern ab. Das sagte Manoj Kumar, Sprecher des Veranstalters Jaypee Sports International Ltd..
Der Anwalt des Klägers Sanjib Sen hingegen erklärte, das Gericht habe die Anhörung nur auf kommenden Freitag verschoben. "Das Gericht befand, die Dringlichkeit sei nicht gegeben." Der Präsident des indischen Motorsportverbandes, Vicky Chandhok, sagte: "Die Veranstaltung war nie in Gefahr." Das Gericht wäre nie auf eine Petition eingegangen, die ein Ereignis von solch internationaler Wichtigkeit bedroht hätte.
Der Privatmann hatte geklagt, weil der Rennveranstalter nicht die volle Vergnügungssteuer gezahlt haben soll. Da es sich um einen Elite-Sport handle, sei eine Steuervergünstigung nicht richtig, argumentierte er. Separat läuft noch ein Verfahren des Bundesstaates Uttar Pradesh, in dem der Buddh International Circuit liegt, gegen den Veranstalter. Nach indischen Medienberichten soll Jaypee Sports für die Rennen in den Jahren 2011 und 2012 zu wenig Steuern gezahlt haben - trotz der erlassenen Steuervergünstigung.
Quelle: ntv.de, dpa