Fußball

Schuss löst sich im Dienstwagen Kugel aus Polizeiwaffe trifft Gladbacher Fanbus

Der Kleinbus der Gladbacher Fanhilfe wurde von einer Polizeikugel beschädigt.

Der Kleinbus der Gladbacher Fanhilfe wurde von einer Polizeikugel beschädigt.

(Foto: Fanhilfe Mönchengladbach)

Beim Bundesligaspiel zwischen dem FC Augsburg und Borussia Mönchengladbach kommt es zu einem unglaublichen Vorfall: Auf dem Parkplatz löst sich ein Schuss aus der Waffe eines Polizisten, das Projektil trifft einen Fanbus.

Am Rande des Fußballspiels zwischen dem FC Augsburg und Borussia Mönchengladbach (4:4) in der Bundesliga hat ein Polizeibeamter mit einer Dienstwaffe einen Schuss abgegeben. Dieser war "ersten Erkenntnissen zufolge" unbeabsichtigt, wie das Polizeipräsidium Schwaben Nord am späten Samstagabend mitteilte. Der Beamte saß demnach zum Zeitpunkt des Unglücks in einem Polizeifahrzeug. Unbeteiligte seien bei dem Vorfall nicht verletzt worden. Der Schuss traf einen Transporter des Fanprojekts Mönchengladbach.

Der Schuss habe sich um etwa 17.30 Uhr in einem abgegrenzten Bereich auf dem Stadiongelände gelöst, teilte die Polizei weiter mit. Drei Beamte hätten dabei ein Knalltrauma erlitten, ein Polizist eine Schürfwunde. "Bei dem Vorfall wurde ein Polizeifahrzeug und ein Fan-Bus beschädigt", teilte die Polizei mit. "Die näheren Hintergründe zum Ablauf sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Wie in solchen Fällen üblich, ist auch das Bayerische Landeskriminalamt eingebunden."

Die Fanhilfe Mönchengladbach schrieb auf X, vormals Twitter, der Transporter sei leer gewesen. Absicht unterstelle man natürlich nicht, aber "mit Blick darauf, dass gerade die Polizei in Bayern Fans immer als großes Sicherheitsrisiko darstellt, entbehrt der Vorfall, bei dem der Schuss Richtung vollbesetztes Stadion abgegeben wurde, aber natürlich nicht einer gewissen Ironie".

2021 hatte eine zuvor im Geheimen eingeführte Datensammlung der Bayerischen Polizei über Fußballfans für scharfe Kritik unter Fans und Fanvertretern gesorgt. "Diese Datei greift erheblich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs.1, 1 Abs. 1 GG ein und ist in dieser Form verfassungswidrig", schrieb die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte in einer Stellungnahme. "Da die Personen nicht über die verdeckten staatlichen Datenerhebungen informiert werden, ist diese polizeiliche Handhabung überhaupt nicht rechtlich überprüfbar und kontrollierbar." Die Eintragungen in die Datei basierten "zu einem wesentlichen Teil auf subjektiven Einschätzungen durch Polizeibeamte".

Quelle: ntv.de, ter/dpa

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