Fußball

Dopingfälle bei ZSKA Moskau UEFA: Wolfsburg-Protest zwecklos

Die Europäische Fußball-Union räumt einem Protest des VfL Wolfsburg gegen die Wertung des mit 1:2 bei ZSKA Moskau verlorenen Champions-League-Gruppenspiels keine Chance ein. Damit ist das Champions-League-Aus endgültig.

Das Ausscheiden der Wolfsburger ist laut UEFA endgültig.

Das Ausscheiden der Wolfsburger ist laut UEFA endgültig.

(Foto: dpa)

"Strafen kann es nur für die Spieler geben. Für das Team wird es keinen Punktabzug oder andere Sanktionen geben", sagte ein UEFA-Sprecher. Bei ZSKA waren die Profis Alexej Beresuzki und Sergej Ignaschewitsch nach der Partie bei Manchester United am 3. November (3:3) positiv getestet worden. Drei Wochen später wurden sie von ZSKA auch gegen den VfL eingesetzt.

Wolfsburg, das durch eine 1:3-Heimniederlage gegen Manchester United im Fernduell gegen Moskau den Kürzeren gezogen hatte und als Gruppendritter nicht ins Achtelfinale einzogen war, hatte nach Bekanntwerden der positiven Dopingtests eine rasche Klärung des Sachverhalts durch die UEFA gefordert. "Sollte ein klarer Fall von Doping vorliegen, wäre es nicht richtig, wenn ZSKA in die K.o.-Runde käme", sagte VfL-Geschäftsführer Jürgen Marbach: "Bei Dopingfällen in anderen Sportarten wird zu Recht immer hartes Durchgreifen gefordert. Das muss auch für den Fußball gelten."

"Technischer Fehler" der Ärzte

Die beiden russischen Spieler wurden bis zur Anhörung vor der Disziplinarkammer der UEFA am 17. Dezember vorläufig suspendiert und konnten damit auch nicht im Gruppenspiel am Dienstag bei Besiktas Istanbul eingesetzt werden, das Moskau mit 2:1 gewann. "Wir wissen, dass auch die Klubführung von Besiktas schon bei der UEFA vorstellig geworden ist. Wir erhoffen uns deshalb eine schnelle Klärung des Sachverhalts", sagte Marbach. Besiktas hatte durch die Niederlage gegen Moskau den dritten Platz und damit die Qualifikation für die Europa League verpasst.

ZSKA teilte mit, dass der medizinischen Abteilung ein "technischer Fehler" unterlaufen und den Spielern das Erkältungsmittel Sudafed verabreicht worden sei. Das Präparat hätte angemeldet werden müssen.

Quelle: ntv.de, dpa/sid

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen