Urteil zur Domain-NutzungStadt Suhl unterliegt Herrn Suhl
Norbert Suhl darf seine Domain suhl.de behalten. Die Stadt Suhl hatte ihre Gebühren nicht bezahlt und das Namensrecht verloren.
Wieder hat eine Gemeinde gegenüber einem gleichnamigen Privatmann vor Gericht den Kürzeren gezogen: Die Stadt Suhl erlitt vor dem Landgericht Erfurt eine Niederlage beim Versuch, den Lübecker Privatmann Norbert Suhl zur Herausgabe der Domain suhl.de zu zwingen.
Die Stadt hatte ihre Klage namensrechtlich begründet und gemeint, der Ortsname müsse vorrangiges Anrecht auf die gewünschte Domain geben. Pikant an dem Fall ist, dass die südthüringische Stadt die betreffende Domain vor Jahren besessen und auch genutzt hatte, dann aber versäumte, die Gebühren dafür zu bezahlen. Die Domainvergabestelle DENIC teilte suhl.de daraufhin dem Lübecker zu, der sich ebenfalls darum beworben hatte.
Suhl bot Suhl 2.000 DM
Vor der Verhandlung hatte Norbert Suhl angeboten, die Domain gegen eine Zahlung von 38.000 frei zu geben. Der Betrag sei an der Streitwerthöhe orientiert gewesen, die ein Suhler Anwalt eingeschätzt hatte. Die Stadt hatte ihm lediglich 1.000 (knapp 2.000 DM) geboten. Norbert Suhl bestreitet, sich die Domain in der Absicht auf lukrativen Verkauf gesichert zu haben. Vielmehr habe er lediglich zugegriffen, als er festgestellt habe, dass die Stadt die Adresse nicht mehr nutze.
Kein Vorrang für Ortsnamen
Schon das Koblenzer Oberlandesgericht hatte eine Klage der Stadt Vallendar am Rhein abgeschmettert. Die "Vallendar Brennereitechnik GmbH" hatte sich schon die Domain Vallendar.de gesichert. Die Begründung lautet, das Namensrecht verschaffe bei der Vergabe von Domainnamen keinen grundsätzlichen Vorrang für Ortsnamen gegenüber gleichlautenden Familien- oder auch Firmennamen. Daher müsse das Prinzip gelten: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".