Zahlendreher bei Ebay? Egal!Tippfehler nicht bindend
Ein Zahlendreher oder andere Tippfehler bei der Angabe des Mindestangebots für eine Online-Auktion binden den Anbieter nicht an den falschen Preis.
Ein Zahlendreher oder andere Tippfehler bei der Angabe des Mindestangebots für eine Online-Auktion binden den Anbieter nicht an den falschen Preis. Der Kaufvertrag gilt spätestens dann als angefochten, wenn der Anbieter den Käufer auf den Fehler aufmerksam macht.
Dies geht laut "Capital" aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor. Im konkreten Fall hatte der Anbieter chinesische Möbel im Wert von rund 3.000 Euro wegen eines Tippfehlers zu einem Mindestpreis von 100 statt 1.000 Euro angeboten. Ein Interessent beharrte anschließend darauf, dass der Kauf für 100 Euro zustande gekommen sei und verlangte die Herausgabe der Möbel.
Als der Anbieter dies verweigerte, zog der verhinderte Käufer vor Gericht und forderte 5.500 Euro Schadenersatz. Die Richter wiesen die Klage jedoch ab. Ein Vertrag zwischen den beiden Parteien sei wegen der deutlich unterschiedlichen Preisvorstellungen nicht abgeschlossen worden.