Technik

Shopping im NetzWiderrufsrecht gilt 14 Tage

25.04.2003, 12:41 Uhr

Wer online ein Fahrrad bestellt und dieses dann bei Lieferung per Nachnahme bezahlt hat, kann den Kauf noch 14 Tage rückgängig machen.

Einkaufen im Internet gehört für immer mehr Menschen zum Alltag. Doch die rechtliche Situation beim Online-Shopping ist vielen noch unklar. "Wer bei einem Online-Shop per E-Mail ein Fahrrad bestellt und dieses anschließend bei Lieferung per Nachnahme bezahlt hat, kann diesen Kauf noch rückgängig machen", teilte die Rechtsanwaltskammer Koblenz mit.

So genannte Fernabsatzverträge sind Verträge über bestimmte Waren und Dienstleistungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. "Bei diesen Verträgen hat der Verbraucher grundsätzlich ein zweiwöchiges Recht zum Widerruf des Kaufvertrages, und zwar ohne Angaben von Gründen", informiert die Rechtsanwaltskammer.

Für die Fristwahrung genüge die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, hieß es weiter. Anschließend müsse der Verbraucher die Ware zurücksenden. Dies könne auf Kosten des Unternehmers geschehen, sofern der Warenwert nicht unter 40 Euro liege und eine sichere Verpackung gewählt werde. "Anschließend muss der Online-Händler den geleisteten Kaufpreis in voller Höhe zurückerstatten."

Außerdem legt das Fernabsatzgesetz dem Online-Unternehmer zahlreiche Informationspflichten auf: "So müssen vor Abschluss des Vertrages zum Beispiel die Bedingungen des Widerrufs- und Rückgaberechts sowie die geltenden Gewährleistungs- und Garantiebedingungen deutlich gemacht werden", erklärten die Anwälte. Kommt der Unternehmer diesen Unterrichtungspflichten nicht oder nur unvollständig nach, erlischt das Widerrufsrecht sogar erst sechs Monate nach Warenlieferung.