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Gemeinsamer Vorstoß in MagdeburgAfD und BSW wollen Ukraine-Hilfen und Russland-Sanktionen stoppen

07.10.2026, 14:01 Uhr
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(Foto: picture alliance/dpa/dpa pool)

Nach der konstituierenden Sitzung des Landtags von Sachsen-Anhalt wollen AfD und BSW im Parlament zeitnah den ersten gemeinsamen Antrag verabschieden.

Der Landtag solle feststellen, dass die Politik der gegen Russland gerichteten Sanktionen sowie die Waffenlieferungen und finanziellen Hilfen an die Ukraine gescheitert seien, heißt es in dem Antragsentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Dazu soll es eine Sondersitzung des Parlaments in Magdeburg geben.

Die Landesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, "sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, insbesondere durch eine entsprechende Initiative im Bundesrat, für eine Verhinderung der weiteren Eskalation in der Ukraine und für die Verwirklichung einer friedensschaffenden Politik einzusetzen". Der Fokus sei auf Diplomatie zu legen. "Notwendig sind ein sofortiger Waffenstillstand und die Aufnahme von Friedensverhandlungen mit Russland."

Ziel sei eine Normalisierung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Russland sowie eine sofortige Aufhebung der Wirtschaftssanktionen, heißt es weiter im Entwurf. Ein solcher Antrag hätte vor allem symbolische Wirkung, die zentralen Befugnisse hinsichtlich der Ukraine-Hilfen und Russland-Sanktionen liegen in Berlin und Brüssel.

BSW-Fraktionschef Thomas Schulze sagte der dpa, man habe vor der Wahl einen Friedensantrag versprochen. "Dieses Wahlversprechen lösen wir jetzt ein. Magdeburg sendet ein friedenspolitisches Signal an Berlin." Seine Stellvertreterin Claudia Wittig betonte: "Wir brauchen eine Politik, die wieder mehr an Köthen als an Kiew denkt." Deutschland sei Kriegsfinanzier Nummer eins. "Wir können uns diesen Krieg nicht länger leisten."

Wann die Sondersitzung stattfindet, ist noch nicht bekannt. Möglicherweise könnte das Plenum bereits nächste Woche tagen. Laut Geschäftsordnung des Landtags kann ein Viertel der Mitglieder die Einberufung verlangen. "Der Präsident hat den Landtag unverzüglich zu einer Sitzung zumindest mit dem gewünschten Beratungsgegenstand einzuberufen. Die Sitzung muss binnen angemessener Zeit, spätestens jedoch zwei Wochen nach Eingang des Antrags stattfinden."

Quelle: ntv.de, dpa

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