Arbeitsrecht steht vor ReformArbeitsministerium plant Lockerungen für Befristungen und Kündigungsschutz

Das Bundesarbeitsministerium treibt mehrere umstrittene Lockerungen im Arbeitsrecht voran, die im Juli von den Spitzen der Regierungskoalition aus Union und SPD vereinbart wurden.
Das Ministerium habe einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Frühkoordinierung mit dem Kanzleramt gegeben, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am heutigen Mittwoch aus Regierungskreisen. Vorgesehen sind demnach unter anderem längere sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen und eine Einschränkung des Kündigungsschutzes für Hochverdiener. Zudem sollen die Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken verlängert werden. Geplant ist auch, eine Umgehung des deutschen Mitbestimmungsrechts durch sogenannte Vorrats-Europäische-Aktiengesellschaften (SE) zu beenden.
Die Maßnahmen sind Teil des Programms "Aufschwung und Beschäftigung", auf das sich die Koalition aus CDU/CSU und SPD im Juli verständigt hatte. Demnach soll die sachgrundlose Befristung bis Ende 2030 für eine Dauer von bis zu 48 Monaten bei bis zu sechsmaliger Verlängerung möglich sein. Für Hochverdiener mit einem Einkommen oberhalb des 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung soll die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer Abfindungsoption ermöglicht werden. Das Schriftformerfordernis bei Befristungen soll zudem zum 1. Januar 2027 aufgehoben werden.
Vor allem aus der Union hatte es Kritik an Arbeitsministerin Bärbel Bas gegeben, dass die Umsetzung der Beschlüsse von Anfang Juli auf sich warten lasse. Die Koalitionsspitzen tagen am Mittwochabend erneut mit Bundeskanzler Friedrich Merz. SPD-Co-Chefin Bas wird wegen eines Todesfalls im engsten Familienkreis nicht an der Sitzung teilnehmen.