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Erweiterte BefugnisseBundespolizei-Gesetz erneut gebilligt

25.09.2026, 10:59 Uhr
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Der Bundestag hat nach einer Abstimmungspanne das Bundespolizei-Gesetz mit erweiterten Rechten für die Beamten im zweiten Anlauf gebilligt.

Die absolute Mehrheit stimmte in namentlicher Abstimmung am Freitag für das Vorhaben. Die Abstimmung musste wiederholt werden, nachdem der Bundestag im Sommer einen Beschluss mit einfacher Mehrheit gefasst hatte. Im Nachgang stellte sich heraus, dass das Gesetz die sogenannte Kanzlermehrheit benötigte. Ebenfalls noch am Freitag wird es den Bundesrat passieren, was als sicher gilt. Das Vorhaben ist nicht zustimmungspflichtig.

Das Bundespolizei-Gesetz sieht vor, dass die Bundespolizei im Grenzgebiet sowie beim Einsatz und bei der Abwehr von Drohnen mehr Rechte erhält. Die Bundespolizei soll so vor allem Bahnhöfe und Bahnanlagen bewachen, aber auch das Regierungsviertel in Berlin und das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Darüber hinaus soll sie mehr Kompetenzen bei der Strafverfolgung und bei der Bekämpfung illegaler Migration erhalten.

Unterschiedliche Drohnen überfliegen immer häufiger Einrichtungen der kritischen Infrastruktur oder auch Militärstützpunkte. Am Flughafen Leipzig war Anfang August eine mit Sprengstoff bestückte Drohne in der Nähe ukrainischer Frachtmaschinen gefunden worden. Die Bundesregierung hatte Russland dafür verantwortlich gemacht.

Die Bundespolizei hat in den vergangenen Jahren aufgerüstet und eigene Kapazitäten entwickelt. Sie setzt selbst Drohnen etwa zur Grenzüberwachung ein und verfügt auch über solche, die andere Drohnen bekämpfen können.

Die Novelle sieht zudem mehr Kompetenzen für die Bundespolizei bei der Strafverfolgung etwa an Bahnhöfen vor. Sie soll dort künftig nicht nur Täter feststellen und an die Landespolizei übergeben können, sondern auch selbst Täter festnehmen, Hausdurchsuchungen in die Wege leiten oder abhören können. Ausreisepflichtige Migranten soll sie künftig selbst in Abschiebehaft nehmen können, ohne sie an die Landespolizei übergeben zu müssen.

Quelle: ntv.de, rts

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