Äußerung über ClankontakteFalsches Gericht: Linken-Eilantrag gegen Hessens Innenminister Poseck abgelehnt

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einen Eilantrag der Berliner Linken gegen gegen eine Äußerung von Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) im Zusammenhang mit Clankontakten in der Partei abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einen Eilantrag der Berliner Linken gegen gegen eine Äußerung von Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) im Zusammenhang mit Clankontakten in der Partei abgelehnt. Der Antrag sei unzulässig, teilte das Gericht am Donnerstag in der hessischen Landeshauptstadt mit. Zuständig sei nicht die Verwaltungs-, sondern die Verfassungsgerichtsbarkeit.
Poseck hatte auf dem Instagram-Account seines Ministeriums Ende September ein Statement veröffentlicht, in dem es unter anderem hieß: "Das Clanproblem der Berliner Linken hat damit aus meiner Sicht eine neue Dimension erreicht." Die Berliner Linke beantragte daraufhin, Poseck und anderen hessischen Amtsträgern vorläufig zu untersagen, in amtlicher Funktion die genannte Aussage zu tätigen.
Posecks Äußerung sei "im Rahmen der ihm als Verfassungsorgan zustehenden Staatsleitungsfunktion" erfolgt, erklärte das Gericht. Würden in amtlicher Funktion Aussagen über eine Partei getätigt, sei "der dagegen gerichtete Rechtsschutz der Partei tauglicher Gegenstand eines verfassungsrechtlichen Verfahrens". In Hessen wäre der Staatsgerichtshof als Landesverfassungsgericht zuständig.
Eine Verweisung des Rechtsstreits an den Staatsgerichtshof sei wiederum nicht möglich, erklärte das Verwaltungsgericht. Dessen Beschluss vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen, über die der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu entscheiden hätte.