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Bundesregierung fordert AufklärungKrankenkassen verlieren 1,1 Milliarden Euro mit Geldanlagen

10.09.2026, 14:45 Uhr
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(Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa)

Die Bundesregierung fordert Aufklärung über womöglich milliardenschwere Fehlinvestitionen von Krankenkassen.

Mindestens ein Dutzend Krankenkassen steckten insgesamt 1,1 Milliarden Euro in "leistungsgestörte Geldanlagen", wie es in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion heißt. Es müsse nun sorgfältig aufgeklärt werden, wie es trotz der strengen Regelungen im Sozialgesetzbuch zu hohen Verlusten kommen konnte.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, investierten elf bundesweit tätige Krankenkassen in der Nullzins- beziehungsweise Negativzinsphase insgesamt 200 Millionen Euro "in die Inhaberschuldverschreibungen Verius II und Verius III" sowie insgesamt zwölf Kassen "in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen" im Umfang von 900 Millionen Euro.

Bei den Anlagen seien nach der Zinswende 2022 "Leistungsstörungen aufgetreten". Das bedeutet, dass die Anlagen ihre Renditeziele verfehlen oder sogar zu einem Totalausfall führen könnten. Demnach könnte sich der Schaden für die bundesweit agierenden Kassen auf bis zu 1,1 Milliarden Euro belaufen.

Die Fehlinvestitionen hatten Recherchen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" (SZ) im Juli aufgedeckt. Demnach sollen auch Kassenärztliche Vereinigungen (KV) Verluste durch riskante Investments eingefahren haben.

Bei einer Untersuchung der Vorgänge sei es "unverzichtbar, dass die Ermittlung der konkreten Sachverhalte, ihre Aufarbeitung und Analyse durch die Selbstverwaltung sowie bei den aufsichtsführenden Bundes- und Landesbehörden stringent und gründlich erfolgt", heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die Grünen-Anfrage. Die Untersuchungen dauerten an.

Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unterliegen strengen Regeln, wie sie das Geld der Beitragszahler investieren dürfen. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass dabei ein Verlust ausgeschlossen erscheinen muss.

Quelle: ntv.de, AFP

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