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EuGH stärkt Verbraucher Rechtswidrige Preiserhöhungen bei Energiepreisen verjähren nicht nach drei Jahren

24.09.2026, 14:20 Uhr
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Verbraucherinnen und Verbraucher müssen rechtswidrige Preiserhöhungen in Energieverträgen nach EU-Recht nach einer bestimmten Zeit ohne Widerspruch nicht hinnehmen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stellte sich in einem Urteil gegen die bisherige Lösung des Bundesgerichtshofs (BGH). Danach müssen Kundinnen und Kunden Preiserhöhungen im Energiesektor auch aufgrund einer unwirksamen Klausel akzeptieren, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren widersprechen. Vom EuGH hieß es nun: Das sei nicht mit EU-Recht vereinbar.

Die sogenannte Dreijahreslösung hatte der BGH angesichts der teils sehr lange laufenden Energieverträge entwickelt. Der Gedanke dahinter: Es birgt große finanzielle Risiken für Versorgungsunternehmen, wenn alle Preisänderungen während der Vertragslaufzeit ihre Wirkung verlieren und nur der zu Beginn vereinbarte Preis gilt. Der BGH steckte daher im Energiesektor den Zeitraum von drei Jahren ab, über den hinaus Kundinnen und Kunden kein Geld zurückfordern können, wenn sie unwirksame Erhöhungen nicht rechtzeitig beanstanden.

Quelle: ntv.de, dpa

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