Urteil mit Folgen für MieterVerfassungsgericht entscheidet über Sonderkündigungsrecht für Kabelverträge

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet am 16. November über das fristlose Sonderkündigungsrecht für Fernsehverträge in Mietwohnungen.
Seit der Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs Ende 2021 kann der Fernsehanschluss in Mietwohnungen nicht mehr als Teil der Nebenkosten vom Vermieter auf Mieter in einem gemeinsamen Mehrfamilienhaus umgelegt werden. Drei Telekommunikationsfirmen klagten gegen die Folgen der Regelung. (Az. 1 BvR 1803/22)
Seit deren Abschaffung erhielten die Unternehmen mit Ende einer Übergangsfrist im Sommer 2024 zahlreiche Kündigungen, meist aus Kabelnetzverträgen. Für diese bestanden zu diesem Zeitpunkt keine Schadensersatzansprüche für die Unternehmen. Dies habe zu einem immensen finanziellen Schaden geführt, so die Anwälte der Telekommunikationsfirmen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nun darüber, ob die Interessen der Netzbetreiber bei der Neuregelung ausreichend berücksichtigt wurden oder ob es andere Optionen gegeben hätte.