Konsequenzen für digitale GewaltVergewaltigungsvideos sollen künftig strafbar sein

Besitz, Herstellung und Verbreitung von Vergewaltigungsvideos soll künftig unter Strafe gestellt werden.
Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, über den das Kabinett an diesem Mittwoch berät. Das Gesetz gegen digitale Gewalt beinhaltet auch Strafvorschriften zum Identitätsmissbrauch, sowie zum unbefugten Herstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes. Das sind manipulierte Bilder oder Videos, die den Anschein erwecken, eine bestimmte Person nackt beziehungsweise bei sexuellen Handlungen zu zeigen.
Der Besitz und die Herstellung von Videos, die eine Vergewaltigung zeigen, sind für den privaten Gebrauch bisher nicht pauschal verboten; auch nicht jede Weitergabe ist automatisch strafbar. Es hängt derzeit unter anderem davon ab, was genau zu sehen ist, wie und wo gefilmt wurde und an wen das Video gelangt.
Mit Strafe rechnen soll laut Entwurf in Zukunft auch, wer ohne Erlaubnis Aufnahmen von unbekleideten Genitalien eines anderen Menschen, dem nackten Gesäß oder der weiblichen Brust macht beziehungsweise diese intimen Bildaufnahmen verbreitet. Die Strafbarkeit für digitalen Voyeurismus soll unabhängig davon gelten, ob die unbefugte Aufnahme an einem öffentlichen Ort, etwa in der Sauna oder am FFK-Strand, entstanden ist oder in privaten Räumen.
Sollte der Entwurf den Bundestag so passieren wie von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgelegt, wäre künftig auch das "ansehensschädigende Kommunizieren unter einem Fake-Profil einer real existierenden Person" ausdrücklich strafbar. Hier sind vermutlich auch die Erfahrungen der Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes in das Gesetzesvorhaben eingeflossen.
Fernandes richtet seit einiger Zeit öffentlich Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen, über die zuerst der "Spiegel" berichtet hatte. Sie wirft ihm neben körperlichen Übergriffen vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Dabei geht es nicht um Deepfakes. Ihre Vorwürfe hatten eine breite Debatte über sexualisierte Gewalt im Internet und Demonstrationen in mehreren deutschen Städten ausgelöst. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.