
Ein berechtigter Grund zur Sorge: Donald Trump muss nur an die Deutsche Bank 300 Millionen Dollar zurückzahlen.
(Foto: imago images/ZUMA Wire)
Gut 300 Millionen Dollar schuldet Donald Trump der Deutschen Bank. Offiziell sind die Kredite 2023 und 2024 fällig, aber es erscheint unwahrscheinlich, dass der Ex-US-Präsident pünktlich zahlt. Ein Insolvenzrechtler skizziert für ntv, wie er das Finanzhaus in den Wahnsinn treiben kann.
Schulden sind eine komplizierte Sache. Der Ölmilliardär J. Paul Getty, in den 1950er Jahren der reichste Mann der USA, hat das Problem mit ihnen so beschrieben: "Wenn du der Bank 100 Dollar schuldest, ist das dein Problem. Wenn du der Bank 100 Millionen schuldest, ist es das Problem der Bank."
Die Deutsche Bank hat so ein Problem. Es heißt Donald Trump, er schuldet ihr mehr als 300 Millionen Dollar. In den nächsten Jahren muss der frühere US-Präsident diese Summe, für die er persönlich haftet, zurückzahlen. Er wird es dem deutschen Geldhaus aber keinesfalls leicht machen, tippt Insolvenzrechtler Christoph Paulus im ntv-Podcast "Wieder was gelernt". Er vermutet, dass Trump "jedes noch so hanebüchene Argument vorbringen wird, um auf Zeit zu spielen. Das haben wir bei seinen unzähligen Klagen gegen angebliche Wahlfälschung gesehen. Trump scheint völlig resistent gegen irgendwelche Schamgefühle zu sein."
Vielleicht nicht ganz unbegründet, denn auch dem nach eigenen Aussagen milliardenschweren Ex-Präsidenten droht im schlimmsten Fall das Schicksal aller zahlungsunfähigen Schuldner: der Gerichtsvollzieher, der plötzlich an der Tür klingelt, und sich als Zahlungsausgleich bei der Inneneinrichtung bedient.
"Virtuoses Spiel auf Zeit?
Aber eine Zwangsvollstreckung gilt nicht nur in Deutschland als erheblicher Eingriff in das Leben eines Menschen. Deshalb hätten auch die USA ein sehr "Schuldner schützendes Rechtssystem" aufgebaut, sagt Jurist Paulus. Ein Schuldner wie Donald Trump, "der nicht ganz so rechtsverbunden ist", könne diese Tatsache "virtuos" ausnutzen, um das Vollstreckungsverfahren mithilfe von Anwälten in die Länge zu ziehen. Das Nachsehen hätte die Deutsche Bank.

Christoph Paulus hat bis 2018 unter anderem Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht an der Berliner Humboldt-Universität gelehrt. Seit zwei Jahren berät er die amerikanische Wirtschaftskanzlei White & Case in solchen Fragen.
(Foto: privat)
Das deutsche Geldhaus gehört zu den letzten Banken, die Trump Geld geliehen haben. Sie machte selbst dann noch mit dem späteren Präsidenten Geschäfte, als alle anderen Finanzinstitute schon längst abgewunken hatten, weil sie ihn für einen unzuverlässigen Kreditnehmer mit einem Hang zur Pleite hielten. In den 18 Jahren, bevor er ins Weiße Haus einzog, soll ihm die Deutsche Bank insgesamt rund 2 Milliarden Dollar geliehen haben. Jetzt muss sie drei juristische Streitpunkte überstehen, um die noch ausstehenden 300 Millionen Dollar zurückzubekommen.
Zuerst muss geklärt werden, dass die Deutsche Bank den Vertrag tatsächlich mit Donald J. Trump geschlossen hat, nicht mit einem Doppelgänger. Dass wirklich der 45. Präsident der Vereinigten Staaten für die ausstehende Summe haftet und eine Kreditrate 2023 und eine 2024 begleichen muss. Dass die Deutsche Bank einen Schuldtitel, wie es korrekt heißt, gegenüber Trump besitzt. Allein dafür veranschlagt Christoph Paulus etwa zwei bis drei Jahre vor Gericht. Das sei der Normalfall, erklärt der Jurist. Wenn es aber zu juristischem Zeitspiel komme, könnte es auch fünf, möglicherweise sogar zehn Jahre dauern, bis ein Urteil fällt, das besagt: Ja, nach diesem Vertrag schuldet Donald Trump der Deutschen Bank 300 Millionen Dollar.
Drogen? Unzurechnungsfähigkeit? Lügen
Mit ein bisschen Sachverstand hat die Deutsche Bank dieses Problem aber bereits gelöst und die Anerkennung des Schuldtitels zur Bedingung des Kredites gemacht. Im Sinne von: Sehr geehrter Herr Trump, keine Anerkennung, kein Geld. Ihre Entscheidung. Dann könnte das Finanzhaus die Schulden notfalls direkt vollstrecken. Theoretisch.
Denn in einem zweiten Schritt könnte Trump jede Angabe der Deutschen Bank anzweifeln, auch seine eigene Unterschrift. "Er könnte vortragen, dass der Schuldtitel unwirksam ist", sagt der Insolvenzexperte. "Trump könnte behaupten, dass die Deutsche Bank ihn damals erpresst hat. Oder er unter Drogeneinfluss stand und nicht zurechnungsfähig war, als er unterschrieben hat. Es gibt eine ganze Palette an postfaktischen Argumenten oder - ganz klar und deutlich - Lügen, mit denen sich ein Gericht wieder ein paar Monate auseinandersetzen müsste."
Ist auch dieses Verfahren überstanden, bleibt laut Christoph Paulus noch eine dritte Verteidigung übrig, die gerade bei reichen Schuldnern "sehr populär" ist: Sie behaupten demnach in letzter Instanz gerne, dass ihnen der Reichtum, der ihnen öffentlich zugeschrieben wird, gar nicht gehört. Im Fall von Trump würde dies bedeuten, dass er seine Residenz in Mar-a-Lago in Florida oder seine Hotels auf seine Frau, seine Tochter Ivanka oder andere Vertrauenspersonen überträgt. "Dann hat man den nächsten Prozess an der Backe", konstatiert der Jurist.
"Alle Alarmzeichen auf Rot"
Ein Prozess, in dem erneut über mehrere Instanzen geklärt werden müsste, ob Donald Trump Unfug erzählt oder nicht. Und eine Vorgehensweise, bei der die Deutsche Bank wenig tun kann, um sie zu beschleunigen. Selbst im besten Fall müssten für jede Prozesswelle zwei bis drei Jahre vor Gericht veranschlagt werden. Da die erste Kreditrate erst 2023 zurückgezahlt werden muss, könnte sich die vollständige Vollstreckung bis in die 2030er Jahre hinziehen.
Wenig verwunderlich, dass die Deutsche Bank versucht hat, ihren weltberühmten Problemkunden auf andere Weise loszuwerden. Verschiedene US-Medien berichten, dass sie die Kredite im sogenannten Sekundärmarkt verkaufen wollte. Dort soll sie die Schuldtitel über 300 Millionen Dollar angeboten haben - beispielsweise zum Schnäppchenpreis von 50 Millionen Dollar. Das hätte zwar einen Verlust von 250 Millionen Dollar bedeutet, dafür wäre sie aber auf einen Schlag alle rechtlichen Risiken und Probleme losgeworden. Dass der Verkauf auf dem Sekundärmarkt anscheinend nicht geklappt hat, ist für Christoph Paulus ein Signal, dass bei Trump tatsächlich "alle Alarmzeichen auf Rot" stehen. Denn dort würden sich "Haifische" tummeln, oder, milder ausgedrückt, "Schnäppchenjäger".
Ein düsteres Szenario, das vermuten lässt, dass die Deutsche Bank, wenn überhaupt, nur einen Teil ihres Geldes wiederbekommt - nach einem zähen Kampf vor Gericht. Einen Zahlungsausfall, das Katastrophen-Szenario, mag Jurist Paulus dennoch nicht prophezeien. Er geht davon aus, dass die Deutsche Bank schlau genug war, von Trump bei Vertragsabschluss Sicherheiten zu verlangen, die schnell versilbert werden könnten. Mar-a-Lago zum Beispiel, die neue Residenz des Ex-Präsidenten in Florida. Oder seine alte Heimat, den Trump Tower in New York. Alles andere wäre bei Darlehen dieser Größenordnung "töricht" gewesen, sagt der Insolvenzexperte. Falls diese Immobilien tatsächlich das persönliche Eigentum von Trump sind.
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Quelle: ntv.de