Wirtschaft

Simon & Schuster-Deal geplatzt Bertelsmann verzichtet auf Berufung in New York

Der Bertelsmann-Konzern plante zunächst Berufung gegen das Urteil eines US-Gerichts einzulegen.

Der Bertelsmann-Konzern plante zunächst Berufung gegen das Urteil eines US-Gerichts einzulegen.

(Foto: Lino Mirgeler/dpa)

Bertelsmann muss umsteuern: Eigentlich wollte der Konzern den US-Buchverlag Simon & Schuster für eine Milliardensumme kaufen und seine Position in den USA damit ausbauen. Daraus wird nichts.

Die milliardenschwere Übernahme des US-Buchverlags Simon & Schuster durch den deutschen Bertelsmann-Konzern ist gescheitert. Bertelsmann teilte am späten Montagabend in Gütersloh mit, dass man nach Gesprächen mit dem Simon & Schuster-Gesellschafter Paramount Global den ursprünglichen Plan nicht weiterverfolge, Berufung gegen ein Urteil eines US-Gerichts einzulegen.

Richter hatten vor Wochen den Kauf untersagt. Die US-Regierung hatte sich mit einer kartellrechtlichen Klage erfolgreich gegen den Kauf gestemmt. Bertelsmann plante zunächst, Berufung einzulegen.

Im November 2020 hatte der Konzern seine ursprünglichen Pläne bekannt gemacht. Eigentlich sollte die zum Portfolio gehörende Publikumsverlagsgruppe Penguin Random House den Verlag Simon & Schuster mit Sitz in New York, der Erfolgsautoren wie Stephen King unter Vertrag hat, für rund 2,18 Milliarden US-Dollar übernehmen.

Den Abschluss hatte Bertelsmann für 2021 erwartet. Mit dem Zukauf wollte der Konzern seine Position in den USA ausbauen. Bertelsmann ist bereits alleiniger Eigentümer von Penguin Random House in New York als größter Publikumsverlagsgruppe der Welt.

Von dem Medien-, Dienstleistungs- und Bildungskonzern in Gütersloh hieß es weiter, Penguin Random House werde in den kommenden Jahren organisch und durch Käufe signifikant wachsen. Man werde das Wachstum des eigenen globalen Buchverlagsgeschäfts vorantreiben.

Der geplatzte Deal ist ein weiterer Rückschlag für Bertelsmann. Erst im September war von der zum Konzern zählenden RTL Group der Plan einer Fusion zweier privater TV-Gruppen in Frankreich verworfen worden. Hintergrund waren behördliche Auflagen gewesen. Wettbewerbsprüfer hatten im Vorfeld Bedenken angemeldet.

Quelle: ntv.de, vmi/dpa

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