Wirtschaft

Gesetzesverstöße in 20 EU-Ländern Brüssel wirft VW vielfache Täuschung vor

Die EU-Kommission beharrt seit Monaten darauf, dass durch Dieselgate geschädigte VW-Kunden nicht nur in den USA, sondern auch in Europa entschädigt werden sollen.

Die EU-Kommission beharrt seit Monaten darauf, dass durch Dieselgate geschädigte VW-Kunden nicht nur in den USA, sondern auch in Europa entschädigt werden sollen.

(Foto: dpa)

Volkswagen soll im Abgasskandal nach Auffassung der EU-Kommission in den meisten Mitgliedstaaten gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen haben. Diese Feststellung zielt auf Entschädigungszahlungen des Konzerns auch in der EU ab.

Im Abgasskandal gerät der Volkswagen-Konzern in Europa stärker unter Druck. Die EU-Kommission werfe dem Autobauer vor, in 20 EU-Ländern gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen zu haben, berichtete die "Welt" unter Berufung auf informierte Kreise in der EU-Kommission. Damit bekommt "Dieselgate" eine neue Dimension: Dem Unternehmen drohen nun wie bereits in den USA auch in der Europäischen Union Strafen in Milliardenhöhe und eine Welle von Forderungen nach Schadenersatz.

"Volkswagen hat in den meisten Mitgliedsstaaten klar gegen europäische Verbraucherschutzgesetze verstoßen", sagte die zuständige EU-Kommissarin für Justiz und Verbraucherschutz, Vera Jourova, der Zeitung. "Ich halte es deshalb für notwendig, dass wir auf europäischer Ebene koordinierend eingreifen."

Jourova und EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska hatten sich schon vor Monaten in den VW-Fall eingeschaltet und wiederholt gefordert, dass der Autokonzern Kunden in der EU ebenso eine Entschädigung zahlt wie in den USA. Die Wolfsburger lehnen dies bislang ab und verweisen auf eine andere Rechtslage.

"Ich setze mich dafür ein, dass Verbraucher in Europa fair behandelt werden", sagte Jourova, die sich noch in dieser Woche mit den Verbraucherschutz-Organisationen aus den Mitgliedstaaten treffen will. VW lehnte eine Stellungnahme ab. Eine EU-Sprecherin erklärte, ob Verbrauchern eine Entschädigung zustehe, müsse von nationalen Gerichten im Einzelfall geklärt werden.

Dem Zeitungsbericht zufolge hat Volkswagen nach Ansicht der EU-Kommission gegen zwei Gesetze verstoßen, die in der gesamten EU gelten. Dabei handele es sich einerseits um die Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter (Consumer Sales and Guarantees Directive) sowie zweitens um die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Unfair Commercial Practises Directive). Die Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf verbiete beispielsweise, dass Unternehmen wie VW mit umweltfreundlichen Standards für ihre Produkte werben, die für die Konsumenten ein Grund für ihre Kaufentscheidung sind, und diese Versprechen dann nicht eingehalten werden.

Quelle: ntv.de, ppo/rts

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