Mehrere Fehler unterlaufen Gericht erklärt EU-Genehmigung von Lufthansa-Hilfen für nichtig
10.05.2023, 09:54 Uhr Artikel anhören
Während der Pandemie mussten viele Flieger am Boden bleiben. Lufthansa konnte die Hilfen des Bundes allerdings frühzeitig wieder zurückzahlen.
(Foto: picture alliance/dpa)
Während der Pandemie verzeichnet die Lufthansa hohe Verluste. Der Bund springt mit einem milliardenschweren Rettungspaket zur Seite, was von der EU-Kommission genehmigt wird. Zu Unrecht, wie das EU-Gericht nun erklärt. Geklagt hatten die Konkurrenten Ryanair und Condor.
Die EU-Kommission durfte die milliardenschweren Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa in der Pandemie nach Ansicht des EU-Gerichts nicht genehmigen. Das teilten die Richter in Luxemburg mit. Gegen das Urteil kann vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden. Die EU-Kommission hatte im Juni 2020 - mitten in der Corona-Pandemie - Hilfen von sechs Milliarden Euro gebilligt. Dagegen wehrten sich die Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor vor dem Gericht der EU.
Die Richter gaben ihnen teilweise recht und urteilten, der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen. Zum einen habe sie fälschlicherweise angenommen, dass die Lufthansa sich die nötigen Finanzmittel nicht auf den Märkten beschaffen könne. Außerdem habe sie die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verkannt. Die Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, haben demnach nicht dafür gesorgt, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wird.
Auch sei nicht sichergestellt gewesen, dass die Lufthansa die staatlichen Beteiligungen so schnell wie möglich wieder zurückkauft. Inzwischen ist dies allerdings vollständig geschehen. Die Lufthansa hatte bereits im November 2021 mitgeteilt, alle in Anspruch genommenen Corona-Finanzhilfen zurückgezahlt zu haben. Der Staat machte damit Gewinn. Die praktischen Folgen des Urteils sind noch unklar.
Lufthansa will Urteil analysieren, Condor freut sich
Die Lufthansa erklärte, sie werde das Urteil analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Die damals gewährten stillen Einlagen seien bereits im Oktober und November 2021 vollständig zurückgezahlt worden. Der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds hatte seinen im Zuge der Rettungsaktion erworbenen Lufthansa-Anteil im vergangenen Jahr verkauft. "Die Stabilisierung war damit bereits vor dem heutigen Urteil des Gerichts vollständig beendet."
Der Ferienflieger Condor begrüßte das Urteil. "Damit teilt das Gericht unsere Rechtsaufassung", erklärte die Airline. Weitere Details könne sie unmittelbar nicht kommentieren, da das Urteil erst analysiert werden müsse. Condor war selbst mit einer halben Milliarde Euro vom Staat während der Pandemie gestützt worden. Auch gegen diese Beihilfe hatte Ryanair erfolgreich geklagt, weil die Kommission ihre Genehmigung unzureichend begründet hatte. Die Behörde konnte das mit einer nachgebesserten Entscheidung im Juli 2021 aus der Welt schaffen.
Zehntausende Jobs standen bei Lufthansa auf der Kippe
Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138.000 Beschäftigten standen Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe. Deswegen unterstützte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft mit einem milliardenschweren Hilfspaket. Die Lufthansa musste sich im Gegenzug dazu verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, also etwa Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abzugeben.
Der Rettungsplan sah vor, dass der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Zuge einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnet, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Fluggesellschaft aufzubauen. Zudem waren stille Einlagen bis zu 5,7 Milliarden Euro sowie ein Kredit von bis zu drei Milliarden Euro vorgesehen. Letzterer unterlag allerdings nicht den Auflagen und war grundsätzlich bereits zuvor genehmigt worden.
Quelle: ntv.de, ysc/dpa/AFP/rts