Wirtschaft

Auftakt zu erstem Cum-Ex-Prozess "Jeden Tag verjähren Millionenbeträge"

In Bonn beginnt der Prozess gegen zwei mutmaßliche Steuerbetrüger. Das Verfahren ist entscheidend für die weitere Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals. Und dafür, wie viele der Milliarden zurückgeholt werden können, erklärt Gerhard Schick, Vorsitzender der Bewegung Finanzwende, im n-tv.de Interview.

n-tv.de: Erstmals stehen ab heute zwei mutmaßliche Drahtzieher als Angeklagte und fünf Banken als Prozessbeteiligte wegen der Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland vor Gericht. Was können wir von diesem Prozess erwarten?

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Gerhard Schick war Bundestagsabgeordneter und finanzpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion. 2018 legte er sein Mandat nieder, um den Vorsitz des von ihm mitgegründeten Vereins Finanzwende zu übernehmen.

(Foto: imago images / tagesspiegel)

Gerhard Schick: Es ist der Auftakt zur juristischen Aufarbeitung dieses Milliardenbetrugs. Dieser erste Prozess gibt die Richtung für viele weitere Verfahren vor: Folgen die Richter der strafrechtlichen Bewertung der Staatsanwälte? Wie klappt das mit den Kronzeugen? Das wird entscheidend dafür sein, ob es gelingt, die Verantwortlichen hinter Gitter zu bringen, und wie viel Geld wir zurückholen können.

Wie stehen die Chancen dafür, dass wir Steuerzahler unser Geld wiederbekommen?

Ich gehe nicht davon aus, dass wir alles Geld wiedersehen werden. Die Staatsanwaltschaft konnte erst viel zu spät starten und anfangs auch mit viel zu geringen Ressourcen. Deshalb verjähren wohl jeden Tag Beträge in Millionenhöhe. Im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss des Bundestages haben wir den Schaden in Deutschland auf mindestens zehn Milliarden Euro geschätzt. Das Finanzministerium nennt derzeit nur bekannte Fälle von 5,4 Milliarden Euro, weil vieles noch nicht aufgegriffen werden konnte. Deshalb müssen ganz schnell mehr Staatsanwälte und auch Steuerfahnder an diese Fälle gesetzt werden.

Die beteiligten Banken bemühen meist zwei Argumente zu ihrer Verteidigung: Erstens hätten sie nur im Auftrag von Kunden einzelne Transaktionen, Finanzierungen et cetera durchgeführt, die jede für sich nicht anrüchig gewesen seien. Und zweitens seien die gesamten Geschäfte nach dem Buchstaben des Gesetzes gar nicht illegal gewesen. Könnte das vor Gericht Bestand haben?

Cum-Ex-Geschäfte

Cum-Ex-Geschäfte sind Aktiendeals rund um den Tag, an dem ein an der Börse notiertes Unternehmen eine Dividende ausschüttet. Möglich wurden sie dank sogenannter Leerverkäufe im Aktienhandel. Dabei leiht sich jemand Aktien, die ihm nicht gehören, und verkauft sie. Erwirbt der Käufer die Aktien kurz vor dem Dividendentag, an dem Dax-Firmen ihre Gewinne ausschütten, mit (cum) Dividendenanspruch, bekommt er sie beim Leerverkauf deshalb erst nach dem Stichtag ohne (ex) Dividende geliefert. Der Leerverkäufer muss dem Käufer deshalb einen Ausgleich zahlen.

Anders als die echte wurde diese künstliche Dividende aber jahrelang nicht besteuert. Das liegt unter anderem daran, dass die Buchungssysteme die beiden nicht unterscheiden können. Deshalb stellten sie bei den künstlichen Dividenden trotzdem eine Bescheinigung über abgeführte Kapitalertragssteuer aus. Denn Abführung und Bescheinigung der Steuer fallen auseinander: Das eine erledigt die Aktiengesellschaft, das andere erledigen die Banken. So fiel nicht auf, wenn jemand eine Bescheinigung erhielt, der gar keine Steuer abgeführt hatte.

Zum ersten Argument: Jedem Verantwortlichen bei den Banken muss aufgefallen sein, dass mit diesen Geschäften etwas nicht stimmt. Solche Renditen, wie sie bei Cum-Ex erzielt wurden, sind bei gewöhnlichen Geschäften immer mit hohen Risiken verbunden. Das müsste jeder Profi gesehen und entsprechend nachgefragt haben, was da läuft. Das zweite Argument von der angeblichen Gesetzeslücke halte ich schlicht für Mumpitz. Das deutsche Steuerrecht regelt ja zwei grundsätzliche Fragen zur Steuerpflicht: Wer trägt die Steuerlast? Bei der Lohnsteuer ist das beispielsweise der Arbeitnehmer. Und wer führt die Steuer ab? Das ist beim Lohnsteuerbeispiel der Arbeitgeber. Bei der Dividendensteuer gab es bei der zweiten, verfahrenstechnischen Frage eine Lücke. Deswegen ist es aber trotzdem kriminell, aktiv die Erstattung von Geldern zu betreiben, die diesen Leuten steuerrechtlich nicht zustanden. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das Gericht das auch so bewerten wird.

Der Prozess in Bonn ist nun der Auftakt. Wie lange wird es dauern, Cum-Ex juristisch aufzuarbeiten?

Das wird die Justiz noch viele Jahre beschäftigen. Da gab es ja nicht nur die Aktienhändler, von denen nun zwei in Bonn vor Gericht stehen. Es waren Investoren, Berater und Juristen beteiligt - ein großes Netzwerk, das eng zusammenarbeitete, weswegen man zu Recht bei Cum-Ex von Organisierter Kriminalität spricht. Bei vielen Fällen stehen die Ermittler noch ganz am Anfang. Dazu kommt die politische Aufarbeitung, bei der bislang erschreckend wenig passiert ist und für die wir als Zivilgesellschaft Druck auf die Handelnden aufbauen müssen.

Einen Untersuchungsausschuss im Bundestag gab es bereits. Was sollte politisch noch passieren?

Wir brauchen unter anderem ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern. Ohne Insider-Informanten wären die Cum-Ex-Geschäfte wohl nie aufgeflogen. Außerdem muss die Finanzverwaltung entsprechend aufgestellt werden, dass sich derartige Fälle nicht mehr wiederholen können. Und wir müssen den Lobbyismus einschränken. Denn das Gesetz von 2007, das die große Cum-Ex-Welle auslöste, war eine fast hundertprozentige Kopie einer Vorlage vom Bankenverband.

Mit Gerhard Schick sprach Max Borowski

Quelle: ntv.de

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