Wirtschaft

Siegel für zwei Monate Mogelpackungen in Frankreich werden gekennzeichnet

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Geringere Füllmengen werden von Verbrauchern beim Einkauf oft schwer erkannt.

Geringere Füllmengen werden von Verbrauchern beim Einkauf oft schwer erkannt.

(Foto: picture alliance / Hans Lucas)

Reduzieren Hersteller von Lebensmitteln die Menge eines Produkts, senken zugleich aber nicht den Preis, müssen Einzelhändler dies in Frankreich ab sofort kenntlich machen. So soll Verbrauchern die Orientierung erleichtert werden. Hierzulande tut sich die Politik mit einem vergleichbaren Schritt schwer.

In Frankreich müssen Lebensmitteleinzelhändler mit Beginn der neuen Woche Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Es gehe dabei um Produkte, deren bisheriger Packungsinhalt reduziert wird, während der Preis gleich bleibt oder angehoben wird, teilte das Pariser Wirtschaftsministerium mit. Diese Praxis sei zwar nicht verboten, stoße aber häufig auf Kritik, da sie von Verbrauchern beim Einkauf oft schwer erkannt wird.

Für eine Dauer von zwei Monaten nach Veränderung der Packungsgröße ist nun in Frankreich ein Hinweis am Regal vorgeschrieben, der benennt, wie sich die Menge in der Packung sowie der Preis verändert haben. Die Regelung gilt für Lebensmittel und übrige Produkte, und zwar für Markenartikel ebenso wie für Eigenmarken der Supermärkte. Die Regelung zur Kenntlichmachung sogenannter "Shrinkflation" hatte Frankreich während der hohen Inflation im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht, als viele Menschen über hohe Lebensmittelpreise klagten und sich zugleich durch verkleinerte Verpackungen getäuscht fühlten.

Verbraucherschützer fordern auch in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht für entsprechende Produkte. "Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können. Produkte mit veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder höherem Preis sollten für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis versehen werden", sagte die Vorständin der Verbraucherzentrale des Bundesverbandes, Ramona Pop.

Mehr zum Thema

Die Verbraucherzentrale Hamburg führt seit Jahren eine Liste mit Mogelpackungen. Im vergangenen Jahr wurden mit mehr als 100 Produkten so viele Beschwerden verzeichnet wie noch nie. Einige Hersteller reduzieren die Inhaltsmenge bei gleichem oder steigendem Preis, andere tauschen hochwertige Zutaten gegen kostengünstigere aus. Besonders viele Mogelpackungen gibt es demnach bei Genuss-Lebensmitteln wie Schokolade, Keksen und Chips. In den meisten Fällen sind Markenartikel betroffen.

Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) hatte in einem Eckpunktepapier im Juni 2023 angekündigt, Mogelpackungen verbieten zu wollen. Das Vorhaben befindet sich nach Angaben eines Sprechers weiterhin in der Ressortabstimmung. Wie Bundesumweltministerin Steffi Lemke sagte, konnte mit den anderen Bundesministerien dazu leider bislang keine Einigung gefunden werden. "Da viele Lebensmittel in der gleichen Verpackung in mehreren Mitgliedsstaaten vermarktet werden, sind zudem einheitliche europäische Anforderungen besonders sinnvoll."

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen