US-Autobauer verspricht zu viel Tesla-Werbung droht gerichtlicher Stopp
16.06.2020, 17:52 Uhr
Tesla muss sich wegen des Vorwurfs irreführender Werbung für sein Model 3 vor Gericht verantworten.
(Foto: picture alliance/dpa)
Teslas Werbung zum eigenen "Autopiloten" geht zu weit, findet die Wettbewerbszentrale. Sie verklagt den US-Autobauer wegen Irreführung der Verbraucher. Vor Gericht droht Tesla nun eine Schlappe. Hinzu kommt: Der beschriebene Autopilot wäre hierzulande gar nicht erlaubt.
Fahrerassistenzsysteme haben heute viele Autos - aber Tesla wirbt für seine Fahrzeuge mit einem "Autopiloten inklusive", der sogar schon "automatisches Fahren innerorts" beherrscht. Damit verspreche der kalifornische Autobauer mehr, als er halten könne, sagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Sie verklagte Tesla wegen "irreführender Werbung". Tesla droht jetzt eine Schlappe vor Gericht. Das Landgericht München hat beim Prozessauftakt bereits deutlich gemacht, dass es zu dem gleichen Schluss kommen könnte wie die Wettbewerbszentrale.
"Die Maßstäbe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind eher streng", erklärte die Vorsitzende Richterin Isolde Hannamann. Es könne sein, dass die Kammer in dieser Tesla-Werbung für sein Fahrerassistenzsystem eine Irreführung sehe. Das sei jedenfalls derzeit die Tendenz. Die Klage bezieht sich auf den im Juli vergangenen Jahres im Bestellvorgang für das Model 3 auf der deutschen Tesla-Internetseite veröffentlichten Text.
Teslas Autopilot kann - ähnlich wie die Assistenzsysteme vieler anderer Hersteller - Spur, Tempo und den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug halten. Der Elektroauto-Hersteller verkauft aber auch ein Zusatzpaket mit "vollem Potenzial für autonomes Fahren". Dazu gehört ab Ende 2019 "automatisches Fahren innerorts". Der Autopilot soll an Ampeln halten, unter Berücksichtigung von Fahrzeugen und Fußgängern auf seiner Spur lenken, bremsen und beschleunigen können. Und er ermögliche die "automatische Fahrt auf Autobahnen von der Ein- bis zur Ausfahrt einschließlich Autobahnkreuzen und Überholen von langsameren Fahrzeugen".
Tesla-Autopilot wäre hierzulande nicht erlaubt
Die Versprechen könne Tesla aber gar nicht erfüllen, sagten die Anwälte der Wettbewerbszentrale: Die Autos könnten weder technisch fahrerlos fahren, noch dürften sie es rechtlich, denn es gebe in Deutschland noch gar kein Gesetz dafür. Der Verbraucher könne eben kein Fahrzeug kaufen, das innerorts und auf der Autobahn automatisch fahre - auch wenn Tesla diesen falschen Eindruck erwecke.
Die Tesla-Anwälte hielten dagegen, die Autos könnten technisch sehr wohl alle Versprechen halten. Außerdem stehe unter der Werbung für den Autopiloten der deutliche Hinweis: "Die gegenwärtig aktivierten Funktionen verlangen eine aktive Überwachung durch den Fahrer - ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht möglich." Ob es reicht, quasi im Nachsatz etwas zurückzurudern, will das Gericht prüfen.
Ein Teil des Problems ist, dass Tesla "autonomes Fahren" anders verstanden wissen will, als in der Autobranche allgemein üblich. Im allgemeinen Sprachgebrauch heißt "autonomes Fahren", dass ein Auto ohne Lenkrad, Pedale und Fahrer völlig selbstständig fährt. Schon bei der vorangehenden Stufe 4, dem "vollautomatisierten Fahren", müsste ein Fahrer zeitweise Zeitung lesen oder ein Nickerchen machen können. Bis dahin werde es aber noch fünf bis zehn Jahre dauern, sagte Branchenexperte Stefan Bratzel der Deutschen Presse-Agentur.
Quelle: ntv.de, khe/dpa