Politik

Hotspot-Maßnahmen vorgestellt Buschmann: "Normalität des Lebens" kehrt zurück

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Ein neues Infektionsschutzgesetz wird auf den Weg gebracht - Ab dem 19. März sollen in vielen Regionen Deutschlands die meisten Corona-Maßnahmen entfallen. Doch die Bundesländer bleiben nicht ganz ohne Handlungsmöglichkeiten.

Trotz steigender Infektionszahlen sieht die Bundesregierung Deutschland mit den geplanten Neuregelungen der Corona-Auflagen gut für die kommenden Monate gerüstet. Geplant ist, dass über den Frühlingsbeginn am 20. März hinaus weiter Masken- und Testpflichten in bestimmten Bereichen als Basismaßnahmen greifen können, wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann erläuterten. "Wir sind in großer Eile, weil sonst ab dem 20.03 entsprechende Regelungen nicht mehr gelten würden", sagte Lauterbach bei der Pressekonferenz in Berlin.

Das neue Infektionsschutzgesetz ist in zwei Säulen unterteilt: Basismaßnahmen und Hotspot-Maßnahmen. "Basismaßnahmen sind im Wesentlichen Masken und Tests", sagte Lauterbach. Konkret geplant ist, dass die Länder weiter Maskenpflicht etwa in Kliniken und Pflegeheimen sowie im öffentlichen Nahverkehr anordnen können. Eine Testpflicht soll weiter auch in solchen Einrichtungen für besonders verletzliche Gruppen sowie in Schulen angeordnet werden können. Diese Basismaßnahmen können unabhängig von der Hotspot-Verordnung getroffen werden, erklärt der Gesundheitsminister.

In besonders belasteten Hotspots sollen umfassendere Maßnahmen greifen können. Dies könnten Stadtviertel, Städte, Regionen oder ein ganzes Bundesland sein, so Lauterbach. "Ich habe immer noch die Hoffnung, dass wir den Anstieg beherrschen können", so Lauterbach. Laut Robert-Koch-Institut stieg die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz den siebten Tag in Folge, und zwar auf 1319 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche. Buschmann äußerte die Erwartung, "dass wir mit diesem Instrumentarium die Lage gut beherrschen können".

Kritik aus Bayern

Generell gilt laut Buschmann in Regionen mit normaler Lage: "Dort kehren wir weitestgehend zur Normalität des Lebens zurück mit Ausnahme der besonders gefährlichen Settings." In Hotspots sollen weiter Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie verpflichtende Impf-, Genesenen- oder Testnachweise dazukommen können. Lauterbach sagte, die Regelungen sollten bis 23. September gelten, so dass vor Beginn einer zu erwarteten Herbstwelle ein Nachfolgegesetz beschlossen werden könne.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek kritisierte die Pläne der Bundesregierung als unzureichend und verlangte Nachbesserungen. Die weitere Entwicklung bei Corona sei derzeit nicht absehbar - dem werde der Gesetzentwurf nicht gerecht, sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in München. "Der Bund muss seinen Gesetzentwurf dringend nachbessern und den Ländern mehr Werkzeuge an die Hand geben, damit wir im Herbst nicht womöglich sehenden Auges erneut in schwierige Situationen hineinlaufen."

"Leider macht sich der Bund bei der Frage nach den künftig möglichen Schutzmaßnahmen einen schlanken Fuß und lässt die Länder im Regen stehen", sagte Holetschek. "Es ist unabdingbar, dass den Ländern auch nach dem 19. März ein funktionierender Notfallkoffer erhalten bleibt. Es muss klar sein, welche Maßnahmen in einer sich zuspitzenden Situation einheitlich möglich sind. Das ist nicht der Fall." Das vorgesehene Verfahren in den Landtagen erschwere es den Ländern, schnell auf gefährliche Entwicklungen zu reagieren und eventuell notwendige Hotspot-Regelungen zu erlassen, sagte er. Der Bund müsse auch klar benennen, auf welcher validen Zahlenbasis das geschehen solle.

Auch der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sieht noch Nachschärfungsbedarf. "Der Zweiklang aus Basismaßnahmen und Hotspot-Regeln ist im Grundsatz richtig, aber deren Ausgestaltung ist möglicherweise nicht weitreichend genug", sagte der Bundestagsabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur. Die Belastung des Gesundheitswesens nehme derzeit wieder zu. "Wir können noch nicht Tabula rasa bei den Schutzmaßnahmen machen." Dahmen sagte, zu einem soliden Basisschutz gehöre auch eine Maskenpflicht im Einzelhandel und anderen Innenräumen. "Es wäre wenig konsistent, unter den gegebenen Umständen eine Maskenpflicht im Nahverkehr, aber nicht bei dichtem Gedränge beim Einkaufen zu verhängen." Hier seien nun die Landesparlamente gefragt, schnell durch Beschlüsse für anhaltende Sicherheit zu sorgen.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann warf der Bundesregierung im weiteren Kampf gegen die Pandemie grobe Fahrlässigkeit vor. Der Grünen-Politiker kritisierte die Pläne der Ampelregierung zum Corona-Schutz für die nächsten Monate. Aus Kretschmanns Sicht haben die Länder damit viel zu wenige Instrumente zur Hand. "Die Pandemielage ist sehr volatil, die Zahlen steigen derzeit wieder", sagte Kretschmann. "Deshalb halte ich es für grob fahrlässig, wenn die Bundesregierung ohne Not wirksame Instrumente für den Notfall aus der Hand gibt."

Quelle: ntv.de, cls/dpa

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