Was ändert sich 2022 ...... für Autofahrer?

Die Zukunft bleibt ungewiss. So viel ist sicher. Abgesehen davon stehen aber auch im neuen Jahr viele Neuerungen und Gesetze an. So gibt es im kommenden Jahr auch einiges für Autofahrer zu beachten.
Die Zukunft bleibt ungewiss. So viel ist sicher. Abgesehen davon stehen aber auch im neuen Jahr viele Neuerungen und Gesetze an. So gibt es im kommenden Jahr auch einiges für Autofahrer zu beachten.
Umtausch des Führerscheins
Viele alte Führerscheine verlieren im kommenden Jahr ihre Gültigkeit. Wer zwischen 1953 und 1959 geboren ist und noch ein rosafarbenes oder graues Dokument besitzt, muss dieses bis zum 19. Januar gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein eintauschen. Der kostet 25 Euro und ist 15 Jahre gültig. Wer mit einem alten Führerschein in eine Polizeikontrolle gerät, zahlt ein Verwarngeld von 10 Euro.
Die Umtauschstaffel nach dem Geburtsjahr gilt nur für vor oder am 31. Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine. Bei nach oder am 1. Januar 1999 datierten Lappen wird nach dem Ausstellungsjahr gestaffelt. Für diese beginnt die Umtauschpflicht ab Januar 2026 und endet dann am 19. Januar 2033 für zwischen 2012 und dem 18. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine.
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Zum Umtausch braucht es – neben dem Termin bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz – verschiedene Dokumente: den alten Führerschein, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme). Zur Erinnerung darf der alte „entwertete“ Führerschein behalten werden. Der Tausch der Fahrerlaubnis in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro.
Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Benzin und Diesel werden merklich teurer
Wer im kommenden Jahr einen Stopp an der Zapfsäule einlegen muss, der wird große Augen machen. Ab dem 1. Januar 2022 wird der Sprit nämlich noch teurer: Der Zuschlag für Benzin steigt auf 8,5 Cent pro Liter, für Diesel werden es 9,5 Cent pro Liter.
Der Aufschlag resultiert aus der Anfang 2021 eingeführten CO₂-Bepreisung für fossile Brennstoffe, die jährlich angehoben werden soll. Bisher wurden für Benzin 7 Cent und für Diesel 8 Cent fällig. Der anfangs festgelegte CO₂-Preis (Kohlenstoffdioxid-Abgabe) auf die Emission von Kohlendioxid in Höhe von 25 Euro steigt im Jahr 2022 auf 30 Euro pro Tonne CO₂.
Als Ausgleich für die Mehrbelastungen wurde übrigens die Pendlerpauschale für die einfache Wegstrecke pro Arbeitstag von bisher 30 auf 35 Cent pro Kilometer angehoben. Allerdings gilt der höhere Zuschuss erst ab dem 21. Kilometer. Die höhere Pendlerpauschale wird übrigens schon für die Anfang 2022 abzugebende Steuererklärung für das Jahr 2021 berücksichtigt.
Förderprämie für E-Autos wird weiter gezahlt
Die 2020 aufgestockte und in ihrer Höhe zunächst noch bis zum 31. Dezember 2021 befristete Innovationsprämie für Elektroautos und Plug-in-Hybride geht unter der neuen Ampel-Regierung in die Verlängerung. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat bestätigt, dass die Förderung im derzeitigen Umfang bis Ende 2022 aufrechterhalten bleibt.
Entsprechend können Käufer eines rein elektrisch angetriebenen Pkw weiterhin einen Zuschuss von bis zu 9570 Euro einplanen. Der Kauf von Plug-in-Hybriden wird wie bisher mit bis zu 6750 Euro gefördert. Nach einer Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger wird diese offiziell am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Für die Zeit nach dem 31.12.2022 will die Koalitionsregierung im kommenden Jahr eine Neuregelung erarbeiten, die eine Förderung von Autos mit nachweislich "positivem Klimaschutzeffekt" vorsieht. Die Änderungen sollen den Klimaschutz stärken, inwieweit sich dies auf Förderbeiträge von BEVs und PHEVs auswirkt, bleibt abzuwarten. Laut Koalitionsvertrag dürften vor allem die ökologisch umstrittenen Plug-in-Hybride von Änderungen betroffen sein. Sie müssen künftig einen bestimmten elektrischen Fahranteil sowie eine elektrische Mindestreichweite bieten. Ab dem 1. August 2023 soll die bei 80 Kilometern liegen.
Bezahlung an E-Ladesäulen wird vereinfacht
Die bundesweite Ladesäulenverordnung, die das Laden von Elektrofahrzeugen regelt, wird zum 1. Januar 2022 angepasst. Verbraucher können in Zukunft neben der Bargeldzahlung mit Debit- und Kreditkarten ihre Rechnung an der Ladesäule begleichen. Laut Gesetzgebung haben Anbieter bis Mitte 2023 Zeit, entsprechende Bezahlsysteme zu entwickeln und zuzulassen. Betreiber von Ladestromsäulen müssen damit sicherstellen, dass sich am Ladepunkt oder in unmittelbarer Nähe der bargeldlose Zahlungsvorgang abwickeln lässt und mindestens kontaktlose Systeme zum Vorhalten einer Debit- und Kreditkarte den Zahlvorgang ermöglichen. Allerdings gilt das nur für neue Ladesäulen. Für die bis dato gebauten muss der Kunde weiterhin die entsprechende Bezahlmethode des Anbieters akzeptieren, denn alte Stationen müssen nicht nachgerüstet werden.