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Der Tag Gericht: Politikerfamilie Le Pen muss EU-Parlament 300.000 Euro zurückzahlen

Wie der Vater so die Tochter? Mit EU-Geld nehmen es die Le Pens offenbar nicht so genau.

Wie der Vater so die Tochter? Mit EU-Geld nehmen es die Le Pens offenbar nicht so genau.

(Foto: picture alliance / SIPA)

Die französische Politikerfamilie Le Pen hat eine Schlappe vor Gericht kassiert und vor allem: Der verstorbene Gründer der rechtsextremen Partei Front National, Jean-Marie Le Pen, hat zu Unrecht Geld von der Europäischen Union kassiert. Die Familie muss 300.000 Euro zurückzahlen, die Le Pen dem EU-Parlament aus seiner Zeit als EU-Abgeordneter schuldete. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg bestätigt den entsprechenden Beschluss des EU-Parlaments. Eine ursprünglich vom Verstorbenen angestrengte und nach seinem Tod von seinen Töchtern - darunter die Politikerin Marine Le Pen - weiterverfolgte Klage hatte damit keinen Erfolg. (Az. T-480/24) Nach Darstellung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (Olaf) rechnete Le Pen zwischen 2009 und 2018 zahlreiche Posten als Verwaltungskosten ab, die als Wahlkampfmittel eingestuft werden könnten, etwa Broschüren, Kugelschreiber, Krawatten und Regenschirme. Er habe sich außerdem die Kosten für Virtual-Reality-Brillen, Fitnessarmbänder und 129 Flaschen Wein erstatten lassen. Die Familie kann sich noch an die nächsthöhere Instanz, den Europäischen Gerichtshof, wenden.

Das Verfahren in Luxemburg hat übrigens nichts zu tun mit dem Verfahren rund um Marine Le Pen in Frankreich. Die Rechtspopulistin war Ende März von einem Gericht in Paris wegen veruntreuten EU-Geldern zu einer sofort geltenden fünfjährigen Periode der Nichtwählbarkeit verurteilt worden. Zudem wurde sie zu vier Jahren Haft verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung. Die Haftstrafe ist ausgesetzt, weil Le Pen in Berufung ging.

Quelle: ntv.de

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