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Gerichtliche Anordnung beantragt Börsenaufsicht geht gegen Jay-Z vor

Die Börsenaufsicht hat ein paar Fragen an Jay-Z.

Die Börsenaufsicht hat ein paar Fragen an Jay-Z.

(Foto: dpa)

Jay-Z ist nicht nur Musiker, sondern auch ein erfolgreicher Geschäftsmann. Der Verkauf seiner Modemarke Rocawear ruft allerdings die US-Börsenaufsicht auf den Plan. Da Jay-Z bisher nicht auf Vorladungen reagierte, kommt nun die Justiz ins Spiel.

Hip-Hop-Mogul Jay-Z hat Ärger mit der US-Börsenaufsicht SEC. Der Rap-Star, der mit richtigem Namen Shawn Carter heißt, habe sich geweigert, bei einer Untersuchung zu kooperieren und auszusagen, teilte die Behörde mit. Deshalb wolle die SEC nun eine gerichtliche Anordnung beim Bundesgericht des südlichen Bezirks von New York erwirken.

Es geht darum, ob nach dem Verkauf der Modemarke Rocawear an die Iconix Brand Group im Jahr 2007, der Carter über 200 Millionen Dollar eingebracht habe, gegen Wertpapiergesetze verstoßen wurde. Die SEC wollte Jay-Z eigentlich bereits im November verhören, eine zweite Vorladung sei im Februar erfolgt. Er sei jedoch nicht erschienen und habe sich geweigert, alternative Termine anzubieten.

"Wir wissen, dass die SEC auf der Suche nach Informationen zu Iconix' Finanzberichten ist", sagte ein Sprecher von Jay-Z dem US-Sender CNBC. Der Rapper habe jedoch nichts damit zu tun und solle als Privatperson aus der Angelegenheit herausgehalten werden. Die Aktien der Iconix Brand Group ließ die SEC-Mitteilung im US-Börsenhandel zeitweise um mehr als neun Prozent abstürzen.

Quelle: ntv.de, mli/dpa

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