Rapper erhält Millionen zurückBushido gewinnt Prozess gegen Abou-Chaker

Im Rechtsstreit zwischen Bushido und Arafat Abou-Chaker fällt das Kammergericht Berlin ein klares Urteil. Abou-Chaker muss 1,8 Millionen Euro plus Zinsen zahlen. Doch der Konflikt könnte mit einer möglichen Revision weitergehen.
Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen Bushido und seinem früheren Vertrauten Arafat Abou-Chaker ist eine weitere Entscheidung gefallen - und sie fällt klar zugunsten des Rappers aus. Das Kammergericht Berlin hat die Berufung Abou-Chakers gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin aus dem September 2023 zurückgewiesen und damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt.
Damit muss der 49-Jährige knapp 1,8 Millionen Euro zuzüglich Zinsen an Bushido zahlen. Nach Auffassung des Gerichts bestand zwischen den beiden kein wirksamer Managementvertrag. Folglich hätte Bushido seinem damaligen Geschäftspartner die entsprechenden Einnahmen nicht überlassen müssen.
Zusätzlich zu der Millionensumme kommen weitere Kosten auf Abou-Chaker zu. Er trägt die Prozesskosten, zudem setzte der 2. Zivilsenat den Streitwert für das Berufungsverfahren auf etwas über drei Millionen Euro fest. Nach Angaben des Gerichtssprechers könnten dadurch zusätzliche Kosten von deutlich über 200.000 Euro entstehen.
Darum ging es in dem Prozess
Zentrale Frage des komplexen Verfahrens war, ob Abou-Chaker als Manager oder als gleichberechtigter Geschäftspartner von Bushido tätig war. Das Landgericht Berlin kam bereits im September 2023 zu dem Schluss, dass es keinen Managementvertrag gegeben habe. Diese Einschätzung hat das Kammergericht nun bestätigt.
Ausgelöst hatte den Rechtsstreit Abou-Chaker selbst. Er forderte von Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, Einnahmen aus der erfolgreichen gemeinsamen Zeit. Bushido konterte mit einer sogenannten Wiederklage - mit Erfolg. Bereits im April 2023 war es zu einem Versäumnisurteil gekommen. Ein solches Urteil ergeht, wenn eine Partei im Zivilprozess etwa keinen Antrag stellt oder einem Termin fernbleibt. In diesem Fall war das Unterlassen eines Antrags ausschlaggebend. Auch gegen dieses Urteil konnte sich Abou-Chaker bislang nicht durchsetzen.
Rechtskräftig ist die aktuelle Entscheidung noch nicht. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wäre grundsätzlich möglich, allerdings haben die Richter diese zunächst nicht zugelassen. Dafür müsste Abou-Chaker eine zusätzliche rechtliche Hürde überwinden.
Zahlreiche Gerichtsverfahren
Einst traten Bushido und sein langjähriger Weggefährte gemeinsam auf roten Teppichen auf, in der Musikbranche galten sie als unzertrennlich. Seit der Trennung im Jahr 2017 verlagerte sich ihre gemeinsame Geschichte zunehmend in Gerichtssäle.
Über Jahre hinweg stand ein umfangreicher Strafprozess vor dem Berliner Landgericht im Mittelpunkt, unter anderem wegen mutmaßlicher Gewalttaten. Bushido trat dabei als Zeuge und Nebenkläger auf, viele Vorwürfe stützten sich auf seine Aussagen.
Nach rund dreieinhalb Jahren Prozessdauer wurde Abou-Chaker im Februar 2024 jedoch von den Hauptvorwürfen freigesprochen. Verurteilt wurde er lediglich wegen illegaler Tonaufnahmen: Dafür muss er eine Geldstrafe von 81.000 Euro zahlen. Dieses Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof Ende vergangenen Jahres.
Auch abseits dessen beschäftigen weitere Verfahren die Justiz. Zuletzt befassten sich Gerichte in Brandenburg mit Streitigkeiten zwischen den ehemaligen Geschäftspartnern, unter anderem im Zusammenhang mit gemeinsamen Immobiliengeschäften.