Unterhaltung

Galerist scheitert mit KlagePeters' Roman "Innerstädtischer Tod" darf weiter erscheinen

25.02.2025, 18:59 Uhr
00:00 / 04:05
imago772842607
Schriftsteller Peters sagte: "Dieses Buch ist ein Roman" und bekommt trifft damit auf Zustimmung des Gerichts. (Foto: IMAGO/STAR-MEDIA)

Der Roman "Innerstädtischer Tod" schildert den Versuch eines Künstlers, in einer Galerie unterzukommen. Der Berliner Galerist Johann König sieht darin zu viel Ähnlichkeit zu sich und seiner Arbeit. Nicht ganz abwegig, urteilt nun ein Gericht. Doch das erkenne der Leser nicht. Zumindest nicht aus dem Buch.

Der Roman "Innerstädtischer Tod" des Schriftstellers Christoph Peters darf weiter erscheinen. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden und einen entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Berliner Galeristen Johann König und seiner Frau Lena ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.

Damit scheiterten die Antragsteller mit ihrem Versuch, dem Luchterhand Literaturverlag eine Verbreitung des Buchs oder einzelner Passagen daraus einstweilen zu untersagen. Die Anwaltskanzlei, die das Ehepaar vertritt, kündigte an, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

Zwar geht die Kammer davon aus, dass Johann und Lena König aufgrund der in der Antragsschrift geschilderten Übereinstimmungen zwischen ihnen und den Romanfiguren Konrad und Eva-Kristin Raspe jedenfalls für einen Teil des Leserkreises erkennbar sind. "Allein dies reicht indes für die Annahme einer Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht aus", heißt es in der Entscheidung. Die Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Antragsteller und der Kunstfreiheit falle daher zugunsten des Luchterhand Literaturverlags als Verleger des Werks aus.

Verlag: Annahme ist abwegig

Der bereits im vergangenen September beim Luchterhand Literaturverlag erschienene Roman spielt im Jahr 2022 in Berlin. Im Mittelpunkt steht der Nachwuchskünstler Fabian Kolb, der große Hoffnungen auf seine erste Ausstellung in der renommierten Galerie von Konrad Raspe setzt. Sie gilt als eine der ersten Adressen der Hauptstadt. Der Galerist hat einen zweifelhaften Ruf.

Peters hat dem ersten Kapitel den Hinweis "Dieses Buch ist ein Roman" vorangestellt. "Als literarisches Werk knüpft es in vielen Passagen an reales Geschehen und an Personen der Zeitgeschichte an." König und seine Frau Lena haben durch den Roman ihre Persönlichkeitsrechte verletzt gesehen.

Anzeige
Innerstädtischer Tod: Roman
92
24,00 €

Nach Einschätzung von deren Anwaltskanzlei handelt es sich bei "Innerstädtischer Tod" um einen Schlüsselroman mit realen Vorbildern für zentrale Figuren und zahlreichen Übereinstimmungen zwischen Buch und Realität - bis hin zu Details wie dem, dass Raspes Galerie in einer früheren Kirche untergebracht ist. Johann König hat seine Galerieräume in einer ehemaligen katholischen Kirche in Berlin.

Die Kanzlei, die den Verlag vertritt, hat dagegen in einer ausführlichen Stellungnahme erklärt, Persönlichkeitsrechte würden nicht verletzt. Das Werk sei kein Schlüsselroman, die Romanfiguren seien fiktiv. "Zentrale persönliche Eigenschaften, Alter, Aussehen, Vita, Kinder und familiäres Umfeld der Romanfiguren unterscheiden sich grundlegend von den Antragstellern." Abwegig sei auch die Annahme, es handele sich bei der Romanfigur Eva-Kristin Raspe um ein Abbild von Königs Frau.

Leser würden nicht ohne Weiteres vermuten ...

Der Fall erinnert an die Diskussionen um das Spannungsverhältnis von Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechten im Zusammenhang mit dem Schriftsteller Maxim Biller und seinem Roman "Esra". Nach einem jahrelangen Rechtsstreit untersagte das Bundesverfassungsgericht 2007 das Erscheinen des mehrfach entschärften Romans endgültig.

462257998
Galerist Johann König. (Foto: picture alliance / SZ Photo)

Das Buch verletze das Persönlichkeitsrecht von Billers Ex-Freundin, weil sie eindeutig als "Esra" erkennbar sei und der Roman intimste Details der Liebesbeziehung zwischen der Romanfigur und dem Ich-Erzähler Adam schildere, argumentierten die Karlsruher Richter.

"Innerstädtischer Tod" sei in dieser Hinsicht aber nicht ansatzweise mit "Esra" vergleichbar, heißt es in der Stellungnahme des Verlags. "Esra" lege dem Leser aufgrund einer Vielzahl sehr individueller und mit den Lebensdaten von Billers Ex-Freundin und deren Mutter übereinstimmender Elemente nahe, dass es in wesentlichen Teilen auf wahren Begebenheiten beruhe. Genau das sei im Roman von Peters nicht so.

Das Gericht schloss sich dem an: Die Leser würden nicht ohne Weiteres vermuten, dass der Autor von "Innerstädtischer Tod" wahre Begebenheiten schildere, auch wenn einzelne Figuren an tatsächliche Personen angelehnt seien.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa