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BGH lässt Berufung zu Kölner Raser müssen wohl doch ins Gefängnis

Im April 2015 stirbt die 19-Jährige Miriam S. bei einem Unfall, verursacht durch ein illegales Straßenrennen. In erster Instanz werden die Raser nur zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Thematik gewinnt in der Zwischenzeit deutlich an Beachtung. Der Bundesgerichtshof lässt nun die Revision gegen das Urteil zu: Die Neuverhandlung wird wohl zu Gefängnisstrafen führen.
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