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Urteil des EU-Gerichtshofs Deutschland darf Zuwanderer von Hartz IV ausschließen

Deutschland darf Zuwanderern aus der EU Hartz-IV-Leistungen unter bestimmten Bedingungen verweigern. Das entscheidet der Europäische Gerichtshof. Damit endet eine monatelange politische Debatte über das Thema "Armutszuwanderung", die besonders aus Bayern befeuert wurde.
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