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Bei unrenoviert übernommener WohnungBGH: Mieter muss bei Auszug nicht streichen
22.08.2018, 12:32 UhrDer Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Mietern bei Schönheitsreparaturen. Sie müssen eine unrenoviert übernommene Wohnung auch dann nicht beim Auszug streichen, wenn sie das dem Vormieter gegenüber einmal zugesagt haben.
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