
27.03.2019 16:46 Uhr – 01:21 min
EuGH bestätigt deutsche Gerichte Kunden dürfen Matratzen nach Probeliegen zurückgeben
Der Europäische Gerichtshof urteilt, dass im Internet erworbene Matratzen auch dann zurückgegeben werden dürfen, wenn die Schutzfolie entfernt wurde. Hintergrund der Entscheidung ist ein Fall aus Deutschland.