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EuGH bestätigt deutsche GerichteKunden dürfen Matratzen nach Probeliegen zurückgeben

27.03.2019, 16:46 Uhr

Der Europäische Gerichtshof urteilt, dass im Internet erworbene Matratzen auch dann zurückgegeben werden dürfen, wenn die Schutzfolie entfernt wurde. Hintergrund der Entscheidung ist ein Fall aus Deutschland.

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