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EuGH bestätigt deutsche Gerichte Kunden dürfen Matratzen nach Probeliegen zurückgeben

Der Europäische Gerichtshof urteilt, dass im Internet erworbene Matratzen auch dann zurückgegeben werden dürfen, wenn die Schutzfolie entfernt wurde. Hintergrund der Entscheidung ist ein Fall aus Deutschland.
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