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Wegweisendes BSG-Urteil Zählt ein Kaffee-Malheur als Arbeitsunfall?

Das Bundessozialgericht in Kassel fällt kürzlich ein Urteil bezüglich Kaffeetrinken an der Arbeit: Ereignet sich dabei ein Unfall, ist dieser nur in Ausnahmefällen versichert. Wie diese aussehen können, erklärt Rechtsanwältin Nicole Mutschke.
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