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Wegweisendes BSG-UrteilZählt ein Kaffee-Malheur als Arbeitsunfall?

26.09.2025, 14:05 Uhr

Das Bundessozialgericht in Kassel fällt kürzlich ein Urteil bezüglich Kaffeetrinken an der Arbeit: Ereignet sich dabei ein Unfall, ist dieser nur in Ausnahmefällen versichert. Wie diese aussehen können, erklärt Rechtsanwältin Nicole Mutschke.

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