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Urteil mit Verbraucher-FolgenSchufa muss Zahlungsversäumnisse nicht sofort löschen

18.12.2025, 15:39 Uhr

Wer Rechnungen zu spät begleicht, kann einen Schufa-Eintrag bekommen. Und der darf auch bestehen bleiben, selbst wenn die Rechnungen beglichen wurden. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Was das für Betroffene bedeutet und was man tun sollte - hier die Einzelheiten.

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