Diesmal mit 165 km/h 17-Jähriger rast wieder über die Autobahn
29.08.2022, 11:10 Uhr (aktualisiert)
Bei der Überprüfung des Fahrers stellten die Streifenpolizisten fest, dass dieser erst eine Woche zuvor Kollegen in Brandenburg ins Netz gegangen war.
(Foto: picture-alliance)
Der Fall erregte bundesweit Aufsehen: Mit weit mehr als 200 Kilometern pro Stunde statt der erlaubten 120 ist ein Teenager vergangene Woche in Brandenburg unterwegs, als "begleiteter" Fahranfänger mit seiner Mutter an der Seite. Nun legt das Duo in Berlin nach.
Ein 17-Jähriger ist mit 165 statt der erlaubten 80 Kilometern pro Stunde über die Berliner Autobahn 100 gerast - mit seiner Mutter als Beifahrerin. Wie die Polizei mitteilte, fiel der junge Mann einer Streife der Autobahnpolizei in der Nacht zu Donnerstag auf. Eine daraufhin durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab den hohen Wert, woraufhin die Beamten den PS-starken Wagen stoppten.
Bei der Überprüfung des Fahrers stellten sie fest, dass dieser bereits vergangene Woche auf der Autobahn 13 von der Brandenburger Polizei mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde erwischt worden war. Zulässig waren nur 120. Bei Twitter zeigten die Ermittler nach jenem Vorfall gar, dass das Tempo sogar bei 219 Kilometern pro Stunde lag. Der 17-jährige Fahranfänger ist demnach im Besitz einer Prüfbescheinigung "Begleitetes Fahren ab 17". Den Jugendlichen erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Den Angaben zufolge ist dieses allein für den Fall in der Hauptstadt laut Bußgeldkatalog mit mindestens zwei Punkten, 1600 Euro Bußgeld und drei Monaten Fahrverbot verbunden. Zudem muss der Jugendliche an einem verkehrsrechtlichen Aufbauseminar teilnehmen, seine Probezeit verlängert sich demnach um zwei Jahre. Nach der Überprüfung konnte der 17-Jährige seine Fahrt fortsetzen.
Das "Begleitete Fahren ab 17" ist eigentlich als eine behutsame Heranführung an das Autofahren gedacht. Eltern oder andere Vertrauenspersonen sollen dabei Fahranfänger im noch neuen Straßendschungel anleiten.
(Dieser Artikel wurde am Donnerstag, 25. August 2022 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de, mpe/AFP