Panorama

Mutter und Großeltern erschlagen 28-Jähriger muss für Axtmorde lebenslang in Haft

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Der 28-Jährige war in den Augen des Gerichts voll schuldfähig und wurde wegen dreifachen Mordes verurteilt.

Der 28-Jährige war in den Augen des Gerichts voll schuldfähig und wurde wegen dreifachen Mordes verurteilt.

(Foto: dpa)

Im Morgengrauen des 3. Juni 2024 greift ein junger Mann im sächsischen Vogtland zu einer Axt. Brutal schlägt er damit auf seine Mutter und Großeltern ein. Alle drei sterben. Im Prozess schildert der 28-Jährige, was ihn zu der schrecklichen Tat bewegt hat. Das Gericht lässt sich davon nicht beeindrucken.

Mit einer Axt hat ein 28-Jähriger im Vogtland erst seine Mutter, dann Oma und Opa im Schlaf erschlagen. Dafür hat ihn das Landgericht Zwickau nun zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Schwurgericht sprach ihn des dreifachen Mordes für schuldig. Den Richterspruch nahm der Deutsche stoisch hin. Er hatte dem Gericht das Leben mit Mutter und Großeltern unter einem Dach als große Belastung geschildert. An jenem Morgen des 3. Juni 2024 sei es "wie ein Vulkan" aus ihm herausgebrochen.

Bei seiner Aussage vor Gericht war - ebenso wie bei den Plädoyers von Anklage und Verteidigung - die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Doch Richter Jörg Burmeister gab bei der Urteilsbegründung Einblicke in die Schilderungen des unscheinbar wirkenden jungen Mannes.

Von klein auf sei er überbehütet aufgewachsen, seine Familie habe stets wie ein Helikopter um ihn geschwebt. Er habe sich als Partnerersatz für seine alleinerziehende Mutter gefühlt und sei zudem mit der Pflege seiner 86-jährigen Großmutter und seines 85-jährigen Großvaters überfordert gewesen. Es habe keinerlei Raum für ihn gegeben, um eigene Erfahrungen zu sammeln und in schwierigen Situationen Lösungen zu finden. Das habe auch die Tat an sich gezeigt, so Burmeister. Er habe sich versklavt gefühlt, als Spielball der Familie, der für vieles herhalten müsse.

Von einem Gefängnis ins andere

All das sei im Morgengrauen des 3. Juni aus ihm herausgebrochen. Er sei aufgewacht, habe eine Axt aus der Garage geholt und die drei schlafenden Familienmitglieder erschlagen. Laut Rechtsmedizin sind dabei eine Vielzahl Axthiebe auf sie eingeprasselt. Allein an der Leiche der 59-jährigen Mutter wurden mindestens 29 Hiebverletzungen gezählt.

Danach hatte der 28-Jährige die Polizei gerufen und sich festnehmen lassen. Vor Gericht habe er erklärt, er sei von einem Gefängnis ins andere umgezogen, sagte Richter Burmeister. Der Haftraum sei seine erste eigene Wohnung.

All das könne die Bluttat nicht entschuldigen oder rechtfertigen, betonte der Richter. Der Angeklagte habe zwar an einer Persönlichkeitsstörung gelitten, eine verminderte Schuldfähigkeit sah das Gericht aber nicht. Vielmehr habe er ausgenutzt, dass seine schlafenden Opfer arg- und wehrlos waren und sie heimtückisch getötet. Deswegen sei nur eine Verurteilung wegen Mordes samt lebenslanger Freiheitsstrafe infrage gekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, fzö/dpa/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen