Sex auf Autoraststätte gesucht 50-Jähriger gesteht Kindesmissbrauch

Der Hinweis eines Lkw-Fahrers bringt die Polizei auf die Spur eines Mannes, der seine Stieftochter auf Autobahnraststätten zum Sex anbietet. Einer der Kunden räumt vor Gericht ein, das Mädchen missbraucht zu haben. Allerdings hätte er nicht gewusst, dass es erst elf Jahre alt war.
Ein wegen schweren Kindesmissbrauchs in Unterfranken angeklagter Mann hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft weitgehend eingeräumt. Der Angeklagte gab am ersten Prozesstag eine Erklärung über seine Verteidigerin ab, wie ein Sprecher des Landgerichts Schweinfurt mitteilte. Demnach sei sich der mittlerweile 50-Jährige nicht bewusst gewesen, dass das Mädchen zum Tatzeitpunkt im Sommer 2020 erst elf Jahre alt gewesen war. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass dem Angeklagten schon beim Anblick des Mädchens klar gewesen sein musste, dass dieses noch keine 14 Jahre alt sein konnte. Zudem habe das Mädchen beim ersten Treffen auf Nachfrage des Angeklagten sein richtiges Alter genannt. Die Elfjährige war durch den Lebensgefährten ihrer Mutter an den Angeklagten vermittelt worden. Der Stiefvater hatte das Mädchen selbst mehrfach missbraucht.
Laut Anklage soll der Beschuldigte auf der Suche nach flüchtigen Sexualkontakten einen Zettel mit seiner Handynummer auf der Toilette eines Autobahnparkplatzes aufgehängt haben. Einige Zeit später erhielt er eine Nachricht von einem angeblich 14 Jahre alten Mädchen. Beide sollen Bilder über Whatsapp ausgetauscht haben, weshalb der Deutsche zudem wegen der Verbreitung pornografischer Schriften angeklagt ist.
Gesondertes Verfahren gegen Mutter
Der Lebensgefährte der Mutter hatte das Mädchen Männern an Rast- und Autobahnparkplätzen in Unterfranken angeboten. Vergangene Woche war der heute 49-Jährige zu zehn Jahren Haft verurteilt worden (Az.: 12 Js 8837/20). Die Mutter soll von einigen Übergriffen auf ihr Kind durch ihren Lebensgefährten gewusst haben. Gegen die 39-Jährige startet voraussichtlich Ende Juni ein gesondertes Verfahren. Die Jugendschutzkammer hatte gleich zu Beginn des Prozesses die Öffentlichkeit für die Aussage des Mannes ausgeschlossen - unter anderem zum Schutz der Privatsphäre des missbrauchten Mädchens sowie des Angeklagten. Weitere Details des Geständnisses wurden nicht mitgeteilt.
Die Ermittlungen waren erst durch die Anzeige eines Lkw-Fahrers ins Rollen gekommen, dem das Kind am 31. Juli von seinem Stiefvater auf einem Parkplatz an der Autobahn 70 gegen Geld angeboten worden sei. Die Polizei habe damals im Zuge der sofort eingeleiteten Fahndung das Mädchen und den Lebensgefährten der Mutter angetroffen.