Panorama

Polizeikontrollen erleichtert Ab sofort gilt ein Waffenverbot in Berlins Bussen und Bahnen

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Waffen-Verbotszone in Berlin.

Waffen-Verbotszone in Berlin.

(Foto: dpa)

Auch in anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen: das Verbot von Messern und anderen Waffen in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ein solches erleichtert es der Polizei, unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten jemanden zu kontrollieren. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Messer und andere Waffen sind seit Mitternacht in allen Berliner S-Bahnen, U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen verboten. Damit wollen Senat und Polizei die Gewaltkriminalität eindämmen und für mehr Sicherheit im Nahverkehr sorgen. Umfasst sind alle Arten von Messern sowie auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Das Verbot gilt auch in den Bahnhofsgebäuden und auf Bahnsteigen, nicht aber an Bus- und Straßenbahnhaltestellen.

Die neue Verordnung erleichtert der Polizei ihre Arbeit. Sie kann jetzt unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten kontrollieren, ob jemand zum Beispiel auf einem Bahnhof eine Waffe bei sich hat. Bisher war das nicht erlaubt. Gefundene Messer oder Pfefferspraydosen können dann auch beschlagnahmt werden.

Auch andere Bundesländer haben ähnliche Waffenverbote erlassen, darunter Hessen und Hamburg. Andernorts, etwa in Baden-Württemberg, gibt es konkrete Planungen dazu. Innensenatorin Iris Spranger von der SPD wünscht sich bei dem Thema einen "Schulterschluss" aller Länder, wie sie erklärte. "Dazu bin ich mit meinen Amtskolleginnen und -kollegen im Gespräch." Auch bei der Innenministerkonferenz werde sie weiter intensiv dafür werben.

Beim neuen Berliner Verbot in Bussen und Bahnen gibt es Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen, etwa für Polizei und Feuerwehr. Oder auch für Köche oder Gastronomen, den Anlieferverkehr sowie andere Gewerbetreibende, die Messer zur Arbeit mitnehmen. Auch Messer, die neu gekauft wurden und noch verpackt transportiert werden, sind nicht verboten. Für den Fernverkehr mit der Bahn gilt ein Waffen- und Messerverbot übrigens schon längst kraft Gesetzes.

Quelle: ntv.de, ghö/dpa

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